Implenia wertet Verhalten von Laxey als Flucht nach vorne

Allerdings hält Implenia daran fest, dass Laxey gemäss Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma und gemäss Urteil des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts beim Aufbau dieser Beteiligung die Meldepflicht vorsätzlich verletzt und diese Beteiligung somit illegal aufgebaut hat, wie es am Montagabend in einer Mitteilung hiess.


Praktisch alle Aktien aus Aktienregister gestrichen
Implenia wertet das Überschreiten der 50%-Grenze um eine Aktie als «Flucht nach vorne» um ein solches Paket leichter mit einem Kapitalgewinn abstossen zu können. «Auf ein unüberlegtes Vorgehen der Laxey deutet auch die Tatsache hin, dass Laxey alle ihre Aktien bis auf einen Anteil von 0,9% aus dem Aktienregister von Implenia hat austragen lassen», spekuliert Implenia. Damit könne Laxey auch bei einer Beteiligung von über 50% keine Kontrolle über Implenia ausüben.


Der Verwaltungsrat des Baukonzerns will an seiner Eintragungspraxis für ausländische Aktionäre festhalten, hiess es weiter in der Mitteilung. (awp/mc/pg/34)

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