«Ja, aber…» des Preisüberwachers zu Praxisgebühr

In seinem jüngsten Newsletter spricht sich Preisüberwacher Stefan Meierhans für Massnahmen aus, welche die Anreizsysteme für Anbieter medizinischer Leistungen verändern oder die Umsetzung von Managed Care Modellen fördern. So könnten Ärzte mit einer Kopfpauschale pro Versicherten entschädigt werden, welche alle ambulanten Kosten für den jeweiligen Patienten abdecken würde. Als Fallmanager würde der Arzt den ganzen Behandlungspfad des Patienten verantworten.


Einführung eines Qualitätsmesssystems
Der Arzt wäre damit nach Ansicht des Preisüberwachers daran interessiert, dass eine optimale Behandlungsstrategie gewählt wird. Die gleichzeitige Einführung eines Qualitätsmesssystems könne das Risiko einer Unterversorgung verhindern. Als ersten Schritt in diese Richtung und zur Steuerung der Patientenströme weg von Spezialisten hin zu den Grundversorgern empfiehlt der Preisüberwacher, die vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 CHF nur bei jenen Patienten zu erheben, die direkt und ohne Zuweisung durch einen Grundversicherer einen Spezialarzt oder ein Spitalambulatorium konsultieren. (awp/mc/pg/29)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert