Jukos-Affäre: Bundesgericht blockiert Schweizer Rechtshilfe

Im Juli letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft einer Anfrage des russischen Generalstaatsanwalts stattgegeben. In der Folge hätten rund zehn Ordner mit den Rechnungen mehrerer Gesellschaften des Jukos-Konzerns übergeben werden sollen.


Kritik in mehrfacher Hinsicht
Diesen Entschluss kritisiert das Bundesgericht in mehrfacher Hinsicht. Gegen eine Rechtshilfe spreche unter anderem, dass Michail Chodorkowski und Platon Lebedew, die Hauptprotagonisten der Jukos-Affäre, bereits zu je neun Jahren Gefängnis verurteilt und in ein Straflager in Sibirien überführt worden seien.


Fehlende Übersetzungen
Bevor aber die Bundesanwaltschaft grünes Licht für Rechtshilfe hätte geben dürfen, hätte sie sich Übersetzungen der Urteile der ersten Instanz und der Berufungsinstanz beschaffen müssen, halten die Lausanner Richter fest.


Generelle Zweifel zu Rechtshilfe
Das Bundesgericht bezweifelt generell, dass die Schweiz überhaupt Rechtshilfe in Erwägung hätte ziehen müssen. Chodorkowski und Lebedew seien unabhängig von den Auskünften verurteilt worden, die die Schweiz hätte erteilen können. (awp/mc/gh)

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