Kantone wollen raschen Entscheid zu Nationalbankgold

Nach dem Scheitern der Vorlage zur Verwendung des Nationalbankgoldes in der vergangenen Wintersession solle der Bundesrat das geltende Recht rasch vollziehen, schreibt die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in einer Medienmitteilung vom Freitag.

Zwei Drittel an die Kantone
Gemäss dem in der Bundesverfassung verankerten Verteilschlüssel sollen zwei Drittel der überschüssigen Goldreserven im Wert von 21 Mrd CHF an die Kantone gehen, ein Drittel an den Bund. «Dies ist klar sowohl vom Volk als auch von den Ständen mehrfach bestätigt worden», halten die Kantone in ihrer Mitteilung fest.

Voraussetzungen für baldige Ausschüttung gegeben

Auch in technischer Hinsicht seien die Voraussetzungen für eine baldige Ausschüttung des Verkaufserlöses der 1300 Tonnen Gold gegeben: Gemeinsam mit dem Eidg. Finanzdepartement und der Nationalbank hätten die Kantone Empfehlungen erarbeitet, wie unerwünschte Auswirkungen zu vermeiden seien und eine nachhaltige Verwendung des Geldes gesichert werden könne.

Kantone frei für Verwendung
«Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel sind die Kantone frei», schreibt die KdK. Im Vordergrund stünde aber klar ein nachhaltiger Schuldenabbau. Landesweit lassen sich 19,1 Prozent der Kantonsschulden durch das überschüssige Nationalbankgold beheben.

Bundesrat hat über genaues Vorgehen noch nicht entschieden

Im vergangenen Dezember hatte der Ständerat beschlossen, dass die überschüssigen Goldreserven zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen soll. Der Bundesrat hat allerdings noch nicht über das genaue Vorgehen entschieden. (awp/mc/gh)

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