Krankenkassenprämien: Verfahren laut BR transparent und zweckmässig

Der Bundesrat hat am Freitag den Bericht verabschiedet, den der Nationalrat im Dezember 2005 mit der Überweisung des Postulats «Für eine bessere Information der Krankenversicherten» von Meinrado Robbiani (CVP/TI) angefordert hatte. Er gibt darin einen Überblick über alle Aspekte der Prämiengenehmigung.


KVG-Prämien müssen drei Kriterien erfüllen
Laut Bundesrat müssen die KVG-Prämien grundsätzliche drei Kriterien erfüllen: Sie müssen die anfallenden Kosten decken, die Zahlungsfähigkeit der Kasse gewährleisten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt werden. Die einheitliche Anwendung der genehmigten Prämien wird kontrolliert.


Heutiges Verfahren ist transparent und zweckmässig
Das heutige Verfahren mit den Publikationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Versicherer sei transparent und zweckmässig, hält der Bundesrat fest. Seit dem Inkrafttreten des KVG 1996 sei die Kontroll- und Genehmigungspraxis wiederholt von externen Experten überprüft und weiter entwickelt worden. Die Ziele der Prämiengenehmigung würden erreicht. (awp/mc/ar)

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