Krankenversicherung: Bundesrat will nur noch eine Prämienregion pro Kanton

Die Einteilung wurde aufgrund der Kosten vorgenommen, die in diesen Regionen anfallen. In den restlichen fünfzehn Kantonen (AG, AR, AI, BS, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SO, SZ, TG, UR und ZG) gibt es eine einzige Prämienregion. Dies soll künftig in allen Kantonen der Fall sein. Nach Ansicht des Bundesrats führen mehrere Prämienregionen wegen der willkürlichen Grenzziehung zu einer Ungleichbehandlung der Bewohner. So hätten etwa Gemeindefusionen zur Folge gehabt, dass sich die Prämien innerhalb einer Ortschaft unterschieden.


Bis zu einem Drittel höhere Krankenkassenprämien
Benachteiligt sind vor allem die Bewohner der Kernstädte, welche – wegen der höheren Ärztedichte und den damit verbundenen höheren Gesundheitskosten – jeweils der teuersten kantonalen Prämienregion zugeteilt wurden. Sie müssen bis zu einem Drittel höhere Krankenkassenprämien bezahlen.


Kompetenz seit 2001 beim Bundesamt für Gesundheit
In seiner am Donnerstag veröffentlichten Motions-Antwort ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass mit der ersten KVG-Revision von 2001 die Kompetenz zur Einteilung der Prämienregionen von den Krankenversicherern an das Bundesamt für Gesundheit übergegangen war. Von diesem Wechsel versprach sich der Gesetzgheber mehr Transparenz für Versicherte (Prämienvergleich) und Behörden (Kostenkontrolle). Der Bundesrat will das Prämiensystem nun weiter vereinfachen und vereinheitlichen und beantragt deshalb die Annahme der Motion. (awp/mc/pg/32)

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