Liberalisierung des Postmarktes in zwei Schritten – Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassungsvorlage für ein neues Postgesetz und ein neues Unternehmensgesetz verabschiedet. Über die Eckpunkte der Öffnung des Postmarktes in zwei Schritten hatte er bereits im September 2007 beschlossen. Allerdings sah er ein gemächlicheres Tempo vor.


Monopol würde 2012 fallen
Die Briefmonopolgrenze soll nach dem Vorschlag des Bundesrates nun per Verordnung schon zwei Jahre früher gesenkt werden – statt 2011 bereits 2009. Das neue Postgesetz soll das Monopol drei Jahre später vollständig aufheben. Diese Liberalisierung untersteht dem fakultativen Referendum.


Schnellere Gangart nach Gutachten
Wie Postminister Moritz Leuenberger vor den Medien ausführte, hat sich der Bundesrat für eine schnellere Gangart entschieden, nachdem ein Gutachten belegt habe, dass die Post die Liberalisierung verkraften könne und der Grundversorgungsauftrag nicht gefährdet werde. Zudem rechne die Post mit einem Rekordgewinn von einer Milliarde Franken. Mit der Senkung der Monopolgrenze auf 50 Gramm seien immer noch drei Viertel der Sendungen Sache der Post, sagte Leuenberger. Acht Seiten beidseitig bedruckt – «eine kleine Novelle oder ausführlichere Liebesbriefe» – fielen immer noch unter das Postmonopol.


Grundversorgung in hoher Qualität
Das neue Gesetz solle garantieren, dass die Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs weiterhin in allen Regionen in hoher Qualität erbracht werden könne, sagte Leuenberger. Sollte die Post in Schwierigkeiten geraten, würde der Bund einspringen.


Branchenübliche Arbeitsbedingungen müssen gewährleistet sein
Als flankierende Massnahme sieht der Gesetzesentwurf vor, dass sowohl die Post wie auch die privaten Anbieter branchenübliche Arbeitsbedingungen gewährleisten müssen. Ausserdem erachtet der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche als sinnvoll. Dessen Abschluss sei aber Sache der Sozialpartner.


Regulationsbehörde soll für fairen Wettbewerb sorgen
Bis zur Aufhebung des Briefmonopols bleibt der Auftrag, die postalische Grundversorgung zu erbringen, weiterhin bei der Post. Dies gilt auch für die ersten fünf Jahre nach der vollständigen Marktöffnung. Danach soll der Grundversorgungsauftrag grundsätzlich ausgeschrieben werden. Die Liberalisierung verlange nach einer Regulationsbehörde, welche für die Qualität der Grundversorgung und den fairen Wettbewerb sorge, sagte Leuenberger. Mit dem neuen Postgesetz werde eine Postkommission (PostCom) analog den Regulationsbehörden im Telekommunikations- und Strommarkt (ComCom bzw. ElCom) geschaffen.


Steuerbefreiung und Staatsgarantie werden aufgehoben
Fairer Wettbewerb bedinge gleiche Spielregeln für die Konkurrenz der Post, sagte Leuenberger. So würden die Steuerbefreiung und die Staatsgarantie aufgehoben. Die Post werde in eine Aktiengesellschaft mit Bundesmehrheit umgewandelt, das Personal nach Obligationenrecht angestellt. Ein Börsengang sei nicht geplant.


Keine Postbank
Bei der Postfinance bleibt alles beim Alten. Der Bundesrat habe seinen Entscheid vom September 2007 bestätigt, dass er keine Postbank mit Hypothekargeschäft will, sagte Leuenberger. Die Post soll jedoch ihre heutige Palette an Finanzdienstleistungen weiterführen. Die Postfinance wird der Bankenaufsicht unterstellt.


Die Vernehmlassung wird Mitte März eröffnet und dauert bis Mitte Juni. (awp/mc/pg)

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