Lonza: EU-Kommission gibt grünes Licht für Joint Venture mit Teva

Das Joint Venture würde sich zunächst auf die Entwicklung und dann auf die Herstellung und Vermarktung der generischen Äquivalente zu Bioarzneimitteln, so genannten Biosimilars, beziehen. Das Vorhaben dürfte nicht zu Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden Mutterunternehmen führen, hiess es. Auch würden Überschneidungen zwischen dem Joint Venture und den Aktivitäten von Teva auf dem Markt für vordosierte pharmazeutische Produkte nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Teva habe die Anteile auf den betroffenen Märkten verringert und es gebe darüber hinaus eine Reihe von Wettbewerbern.


Keine Wettbewerbsverzerrungen
Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der vertikalen Beziehungen zwischen den Tätigkeiten Lonzas im Bereich Auftragsfertigung und den künftigen nachgelagerten Produkten des Joint Venture schliesst die Behörde ebenfalls aus. Lonza habe zwar eine vergleichsweise starke Stellung auf dem Markt für Auftragsfertigung. Dennoch sei nicht zu befürchten, dass Konkurrenten auf dem Markt für vordosierte pharmazeutische Produkte in wettbewerbswidriger Weise von der Belieferung ausgeschlossen würden, da eine Reihe alternativer Anbieter vorhanden sei. (awp/mc/pg/29)

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