Mehr Ärger mit Apple-Aktienoptionen – Anhörung über NASDAQ-Notierung

Der Anbieter der Mac-Computer und des Musikplayers iPod will sich nun um eine Anhörung vor dem zuständigen NASDAQ-Gremium bemühen. Bis zu dessen Entscheidung blieben die Apple- Aktien an der NASDAQ notiert, teilte Apple am Freitag mit. Nach Einschätzung von Börsenkennern handelt es sich allerdings um eine Formalie, da Apple eine der meistgehandelten NASDAQ-Aktien ist.


Verzögerte Einreichung des Quartalsberichts
In einer Mitteilung an die amerikanische Wertpapier- und Börsenkommission SEC erklärte Apple am Freitag, dass es zu der verzögerten Einreichung des Quartalsberichts kommen werde. Apple rechne damit, dass es «erhebliche Änderungen» in den Ergebnissen für das Quartal geben werde, «einschliesslich erheblicher Erhöhungen der Firmenumsätze und -ausgaben». Apple könne keine vernünftigen Ergebnisschätzungen machen, da man wahrscheinlich die früheren Finanzausweise wegen Entlohnungsausgaben im Zusammenhang mit der früheren Gewährung von Aktienoptionen ändern müsse.


Anstieg des Gewinns im Jahresvergleich um 48 Prozent
Apple hatte im Juli auf vorläufiger Basis für das dritte Quartal einen Anstieg des Gewinns im Jahresvergleich um 48 Prozent auf 472 Millionen Dollar bekanntgegeben. Der Umsatz sei um 27 Prozent auf 4,37 Milliarden Dollar gestiegen.


Aktienoptions-Untersuchung
Apple konnte wegen der laufenden Aktienoptions-Untersuchung keine Schätzung über die Höhe der auf das Unternehmen zukommenden Sonderbelastungen und deren Auswirkungen auf die Steuern und Bilanzen machen, hiess es nun weiter. Das Unternehmen machte auch keine Angaben über die fraglichen Zeiträume.


Zusätzliche Beweise für «Unregelmässigkeiten»
Apple hatte kürzlich mitgeteilt, dass man zusätzliche Beweise für «Unregelmässigkeiten» bei der Vergabe von Aktienoptionen festgestellt habe. Es gehe bei der Untersuchung um die Gewährung bestimmter Aktienoptionen zwischen 1997 und 2001. Apple hatte betont, man könne sich deshalb nicht mehr auf die nach dem 29. September 2002 gemachten Finanzausweise sowie Gewinn- und Pressemitteilungen verlassen.


Behördliche und firmeninterne Untersuchungen
Derzeit laufen behördliche und firmeninterne Untersuchungen bei mehr als 100 US-Unternehmen über das Timing von Aktienoptionen für Führungs- und Fachkräfte. Eine Option gewährt dem Besitzer das Recht, die Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Es handelt sich üblicherweise um den Kurs am Tag der Optionsgewährung. Steigen die Kurse eines Unternehmens anschliessend, kann der Optionbesitzer sie versilbern und die Differenz zu dem niedrigeren Ausgabekurs als Gewinn einstecken.


Verpönte Praxis des «Backdating»
Die behördlichen Untersuchungen bei vielen amerikanischen Unternehmen richten sich gegen die verpönte Praxis des «Backdating». Dabei wird der Optionspreis rückwirkend auf einen Zeitpunkt datiert, an dem der Aktienkurs besonders niedrig war. Damit steigen die Gewinne bei Wahrnehmung der Optionen, wenn der Aktienkurs anschliessend anzieht. Backdating ist nicht illegal, wohl aber eine Verheimlichung dieser Praxis in den Bilanzen und Geschäftsausweisen, da hierdurch die Personalkosten erhöht und die Gewinne reduziert werden. Apple hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob es sich bei der eigenen Untersuchung um «Backdating»-Probleme bei Aktienoptionen handelt. (awp/mc/gh)a

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