Meldepflicht-Verletzungen: SIX kritisiert mangelhafte Verfolgung

Dies schreibt SIX Swiss Exchange am Donnerstag in einer Mitteilung zur Veröffentlichung ihres Jahresberichts 2009. Insgesamt sind bei der Offenlegungsstelle im Jahr 2009 1’143 Meldungen eingegangen nach über 1’400 Meldungen im Jahr davor. Damit hätten sich bei nahezu 10% aller Meldungen Verletzungen der Offenlegungspflichten ergeben, stellt die Stelle fest. Meldepflichtig sind Aktionäre, die mehr als 3% der Stimmrechte an Gesellschaften aus der Schweiz halten.


Schelte für FINMA und EFD
Insbesondere schienen die FINMA und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Fälle von fahrlässigen Meldepflichtverletzungen nicht oder nicht konsequent zu verfolgen, bemängelt die SIX Offenlegungsstelle. Dies obwohl der Gesetzgeber per 1. Januar 2009 neu auch die fahrlässige Verletzung der Offenlegungspflichten vorsehe. In ihrem Jahresbericht weise die FINMA nur gerade eine Anzeige an das EFD betreffend Verletzung der Offenlegungspflichten aus. Sanktionen seien der Offenlegungsstelle wie in den Vorjahren überhaupt keine bekannt.


Absage an tiefere Bussen
Die Offenlegungsstelle wendet sich insbesondere gegen eine Senkung der Bussen bei fahrlässigen und vorsätzlichen Meldepflichtverletzungen auf 150’000 CHF bzw. 500’000 CHF. Diese Bussenobergrenzen seien viel zu tief und würden daher keine abschreckende Wirkung zeitigen. Dem Bussenrisiko stünden nämlich potenzielle Gewinne durch einen verdeckten Beteiligungsaufbau, die einen zwei- oder dreistelligen Millionenbetrag erreichen könne.


Deutlich weniger Gesuche eingegangen
Bei der Offenlegungsstelle gingen im vergangenen Jahr zudem 24 (Vorjahr 78) Gesuche um Vorabentscheide zur Offenlegungspflicht sowie um Ausnahmen und Erleichterungen ein. Die Gesuche hätten schwergewichtig die Themenbereiche Gruppenmeldepflicht, Investment Management sowie die Offenlegung im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen betroffen. (awp/mc/ps/14)

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