Migros führt ab 2007 bezahlten Vaterschaftsurlaub ein

Die zehn bezahlten Tage können die betroffenen Väter an einem Stück oder als einzelne Tage beziehen, wie Migros- Kommunikationschefin Monica Glisenti einen Bericht der «SonntagsZeitung» (Ausgabe 30.07.06) bestätigte. Zusätzlich haben die Mitarbeiter Anrecht auf bis zu zwei Wochen unbezahlten Urlaub.


Neuer Landes-Gesamtarbeitsvertrag
Die Migros dehnt damit eine Regelung der Migros-Genossenschaft Zürich auf den ganzen Konzern aus. Diese steht im Rahmen des neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV). Wegen der laufenden Verhandlungen für den L-GAV wollte Glisenti keine weiteren Einzelheiten dazu nennen. Dem L-GAV sind rund 63’000 der insgesamt 81’000 Migros- Mitarbeitenden unterstellt. Der Frauenanteil beträgt etwa 59%.


Mit Ausnahme der Globus-Gruppe, der einen eigenen GAV hat, sind alle Schweizer Migros-Firmen dem L-GAV unterstellt. Dazu gehören auch der Reiseveranstalter Hotelplan, die Migrosbank, die Bäckerei Jowa, Chocolat Frey oder die Mineralölgesellschaft Migrol.


Vaterschaftsurlaub nicht gesetzlich geregelt
Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub (14 Wochen bei 80% des Lohnes) ist die Auszeit für Väter nach der Geburt eines Kindes nicht gesetzlich geregelt. Die meisten Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern bei der Niederkunft ihrer Partnerin nur einen oder zwei freie Tage.


Swisscom: Ebenfalls zwei Wochen für Väter
Seit Anfang dieses Jahres können indes frisch gebackene Väter, die bei der Swisscom arbeiten, ebenfalls zwei Wochen Auszeit für ihre Familie nehmen. Der Telekom-Konzern hatte die Regelung im letzten September für den ab 2006 gültigen neuen GAV eingeführt.


Skandinavische Länder weit voraus
In Sachen Vater- und Mutterschaftsurlaub ist die Schweiz aber im Vergleich etwa zu skandinavischen Ländern ein Entwicklungsland. Dänemark kennt einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 28 Wochen, wovon 10 Wochen auf den Vater übertragen werden können.


In Finnland dauert die bezahlte Auszeit ein Jahr, die ersten 21 Wochen für die Mutter, die übrigen 31 dürfen sich die Eltern teilen. Schweden kennt einen bezahlten Elternurlaub von 15 Monaten, davon mindestens einen Monat für den Vater. (awp/mc/ar)

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