Nationalrat baut Hindernisse bei Internationaler Amtshilfe bei Börsendelikten ab

Die Mehrheit des Rates teilte die Ansicht des Bundesrates, das geltende Börsengesetz gefährde den Ruf des Finanzplatzes Schweiz und schade dem Wettbewerb. Die zu strengen Anforderungen an die Vertraulichkeit und die umfassenden Parteirechte blockierten gegenüber einzelnen Staaten die Amtshilfe völlig.

SVP sieht Schweizer Recht verletzt
Gegen die Revision war die SVP. Alexander Baumann (TG) sprach von «Willfährigkeit» gegenüber den USA: Diese werde dazu führen, dass der Finanzplatz Schweiz bald keine Kunden mehr haben werde. Die US-Behörde informiere über Börsendelikte im Internet, damit werde das Vertraulichkeitsprinzip nach Schweizer Recht verletzt. Dem «unanständigen Druck der finanzplatzmächtigen Amerikaner» dürfe man sich nicht beugen, sagte Baumann. Sein Parteikollege Pirmin Schwander (SZ) stellte einen Antrag auf Nichteintreten.

Internationalen Börsengepflogenheiten anpassen
Gemäss Bundesrat Hans-Rudolf Merz trifft es zu, dass mit den USA «gewisse Probleme» bestünden, jedoch mit Italien, Deutschland und anderen europäischen Ländern ebenso. «Mit amerikanischem Druck hat das überhaupt nichts zu tun.» Es gehe vielmehr darum, sich den internationalen Börsengepflogenheiten anpassen.

Informationen weiterleiten
Die Gesetzesrevision entschärft überhöhte Anforderungen an die Vertraulichkeit. Informationen über Börsendelikte dürfen neu ohne Zustimmung der Bankenkommission an Zweitinstanzen weitergeleitet werden. Das Kundenverfahren, das von der Amtshilfe betroffenen Personen umfassende Parteirechte einräumt, wird gestrafft.

Mit 121 zu 40 Stimmen beschloss der Nationalrat Eintreten. Ein Eventualantrag von Schwander, der gar eine Lockerung der geltenden Regelungen verlangte, wurde mit 111 zu 38 Stimmen verworfen. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 115 zu 34. Sie geht nun an den Ständerat. (awp/mc/as)

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