Nationalrat kürzt die Bezugsdauer von Taggeldern für Arbeitslose

Der Rat verschrieb sich bei der Revision des Arbeitslosen-Versicherungsgesetzes dem Sparen. Die Linke, die bei der Sanierung der defizitären Versicherung auf Beitragserhöhungen statt Leistungsabbau setzt, unterlag auf der ganzen Linie.


Jugendliche von Kürzungen am stärksten betroffen
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Verkürzung der Bezugsdauer: Wer 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, soll nur noch 260 statt wie bisher 400 Taggelder erhalten. Das Anrecht auf 400 Taggelder hat nach dem Willen des Nationalrats künftig nur noch, wer 18 Monate am Stück in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat und entweder über 30 Jahre alt ist oder Kinder unterstützen muss. Bis zum 25. Altersjahr sollen Arbeitslose nur 130 Taggelder erhalten – und zwar unabhängig davon, wie lange sie einbezahlt haben. Wer nach dem Studium keine Arbeit findet, erhält zudem nur noch während 90 Tagen Arbeitslosengeld.


Der Nationalrat verschärfte damit die Bedingungen für junge Arbeitslose. Bundesrat und Ständerat hatten keine Sonderregeln für diese Altersklasse beschlossen. Spezielle Bedingungen gelten nach ihrem Willen lediglich für über 55-Jährige, die das Anrecht auf 520 Taggelder erhalten sollen.


Kürzung der Taggelder bei Langzeitarbeitslosen
Bestraft werden sollen auch Langzeitarbeitslose. Mit 93 zu 88 Stimmen hat sich der Nationalrat dafür ausgesprochen, ihnen die Taggelder zu kürzen. Damit werde ein Anreiz geschaffen, bei längerer Arbeitslosigkeit die Arbeitssuche zu intensivieren, sagte Johann Schneider-Ammann (FDP/BE). Nach einer Bezugsdauer von 260 Tagen soll die Höhe der Taggelder um 5 Prozent sinken. Eine Kürzung um weitere 5 Prozent ist nach dem Bezug von 330 Taggeldern vorgesehen.


Die Linke wehrte sich vergeblich dagegen. «Dahinter steckt das Denken, dass die Arbeitslosen selber schuld sind», sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Dies entspreche nicht der Realität. Mit solchen Massnahmen werde zudem bloss die Sozialhilfe belastet.


Längere Karenzfristen
Eine deutliche Mehrheit fand sich auch für die Verlängerung der Karenzfristen. Arbeitslose sollen künftig länger auf die Auszahlung des ersten Geldes warten müssen, wobei die Wartezeiten vom Einkommen abhängen. B etroffen sind Personen mit mittleren und höheren Einkommen: Bei einem versicherten Verdienst zwischen 60’000 und 90’000 Franken beträgt die Frist 10 Tage, bei einem Verdienst zwischen 90’000 und 125’000 15 Tage und bei einem Verdienst über 125’000 Tagen 20 Tage. Heute beträgt die Wartezeit für alle Versicherten fünf Tage.


Auch hier ging der Nationalrat weiter als der Ständerat: Personen, die beispielsweise wegen einer Weiterbildung während mehr als 12 Monaten nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, sollen nach dem Willen des Nationalrates während mindestens 260 Tagen keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Die Linke hatte sich vergeblich gegen die Neuerungen gestellt. Betroffen wäre die Mehrheit der Arbeitslosen, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (BL/SP). Für viele sei eine lange Wartezeit untragbar. «Nicht alle, die arbeitslos werden, sind wohlhabende Banker», gab sie zu bedenken.


Keine Verlängerung der Bezugsdauer in einzelnen Kantonen
Eine weitere Neuerung betrifft Kantone, die von hoher anhaltender Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie können künftig keine vorübergehende Verlängerung der Bezugsdauer von Taggeldern mehr beantragen. Der Nationalrat hat es mit 124 zu 68 Stimmen abgelehnt, diese Möglichkeit beizubehalten. Derzeit profitieren die Kantone Neuenburg, Jura und Waadt von der bisher geltenden Regelung.


Der Nationalrat hatte die Beratungen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz am Dienstag aufgenommen. Bisher diskutierte er nur über Leistungsabbau. Vorgesehen sind auch Beitragserhöhungen.  (awp/mc/pg/14)

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