Nestlé: Für Kitkat-Streit sind Briten zuständig

Die Richter in Grossbritannien sollen entscheiden, ob der Slogan- wie von Nestlé beantragt – als eigene Marke eingetragen werden kann. Der EuGH liess den Ausgang in seinem Urteil vom Donnerstag offen.


Im Kern geht es um die Frage der Unterscheidungskraft, die für eine Eintragung notwendig ist. Diese könne nur durch Benutzung erworben werden, stellten die Richter in Luxemburg fest. Dafür müssten die angesprochenen Kunden die Marke als kennzeichnend für ein Unternehmen wahrnehmen.


In dem Verfahren geht es um die Klage der Mars UK gegen die Absicht Nestlés, den Slogan «Have a Break» in Grossbritannien als Marke für Schokolade, Konfekt, Süssigkeiten und Gebäck einzutragen. Nestlé ist Inhaberin der eingetragenen Marken «Have a Break … Have a Kit Kat» und «Kit Kat». (awp/mc/as)

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