Neuer L-GAV im Schweizer Gastgewerbe – Kaum Verbesserungen

Eine Verbesserung gibt es allerdings für die Kader (Lohnstufe III), wie die Branchenverbände GastroSuisse, hotelleriesuisse, Swiss Catering Association (SCA) sowie die Gewerkschaften Hotel & Gastro Union/Syna und Unia am Dienstag bekannt gaben. Zudem sollen die Kontrollen mit Blick auf den freien Personenverkehr mit der EU intensiviert werden. Dem L-GAV sind über 200 000 Mitarbeitende unterstellt.


Vertragspartner müssen noch Genehmigung erteilen
Die detaillierte redaktionelle Bereinigung der Vertragsanpassungen erfolgt in den nächsten Tagen durch die paritätisch zusammengesetzte L-GAV-Aufsichtskommission. Die neuen Bestimmungen sollen per 1. Juli 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Vertragspartner müssen sie aber noch genehmigen.


Mindestlöhne müssen noch ausgehandelt werden
Im zweiten Quartal sollen überdies die Mindestlöhne für 2006 ausgehandelt werden. Die Mindestlöhne für das laufende Jahr waren im letzten Sommer festgelegt worden. Der tiefste Lohn für Mitarbeitende ohne Berufslehre stieg um 30 CHF auf 3150 CHF.(awp/mc/ab)

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