ÖV: Bund erhöht Gebühren für Baubewilligungen

Der Bundesrat hat darum die Gebührenverordnung BAV auf den 1. Januar 2009 geändert und namentlich die bestehende absolute Obergrenze für Plangenehmigungen (Baubewilligungen gemäss Eisenbahnrecht) für «normale» Verfahren von heute 30’000 auf 50’000 Franken, bei besonders aufwendigen Verfahren auf 200’000 Franken angehoben. Das BAV rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von ca. 900’000 Franken. Diese müssen von den Gesuchsstellern, das heisst den Bahnen, entrichtet werden.


Sechs zusätzliche Stellen
Mit den zusätzlichen Einnahmen werden sechs zusätzliche Stellen finanziert. Sie kommen insbesondere der Industrie und den Transportunternehmen zu gute, die keine übermässigen Verzögerungen der Geschäftsbearbeitung in Kauf nehmen müssen. Der Pendenzenberg als Folge der vielen Verfahren im öV-Bereich kann abgebaut werden. (bav/mc/ps)

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