Pankraz Freitag, VRP Nagra

von Radovan Milanovic


Herr Freitag, 2008 und 2007 hat die Nagra, die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, einen Verlust von 37,0 Mio. CHF, bzw. 40,9 Mio. CHF erwirtschaftet. Inwieweit sind die Genossenschafter bereit, für diese Erträge aufzukommen?


Die Nagra ist eine Zweckgenossenschaft der Abfallverursacher, also der Kernkraftwerke und des Bundes. Sie hat die gesetzlich vorgegebene Aufgabe die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen für die langfristig sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu erarbeiten und die nötigen Tiefenlager vorzubereiten. Die laufenden Kosten für diese Aufgabe werden von den Genossenschaftern nach dem Verursacherprinzip getragen, es ist also kein eigentlicher Verlust. Die Kernkraftwerkbetreiber haben zudem einen unabhängigen Fonds unter Aufsicht des Bundes zu äufnen, der die Entsorgungskosten nach Ausserbetriebnahme  der Werke vollumfänglich abdeckt.


Mit welchen Massnahmen übt der Bund, als Überwachungsgremium und Genossenschafter seine Aufsicht über die Nagra aus? 


Der Bund ist Genossenschafter der Nagra, weil er die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung trägt. Diese Abfälle machen rund einen Drittel des Volumens der schwach- und mittelaktiven Abfälle aus. Zuständig ist das Bundesamt für Gesundheit im Departement des Innern. Bewilligungsbehörde ist das das Bundesamt für Energie (BFE) im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Das BFE leitet insbesondere das Auswahlverfahren für die Standorte der Tiefenlager im Rahmen eines Bundessachplans.


Die Aufsicht ist unabhängig vom BFE direkt dem Bundesrat unterstellt. Das zuständige Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mit seinen Experten, aber auch die Kommission für nukleare Entsorgung (KNE) und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) beurteilen die Tätigkeiten und Resultate der Nagra mit Gutachten und Stellungnahmen.


Nach welchen Kriterien wird die Geschäftsleitung der Nagra bestimmt? Sind es Vertreter der Genossenschafter oder werden sie aufgrund politischer Mandate zur Wahl vorgeschlagen?


Der Nagra und den drei Mitgliedern der Geschäftsleitung steht die Verwaltung der Nagra unter meiner Leitung vor. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation durch die Verwaltung ernannt. In der Verwaltung sind alle Genossenschafter vertreten. Weitere Mitglieder können durch die Genossenschafter gewählt werden. Mein persönliches politisches Mandat hat den Vorteil, dass ich die Anliegen der Entsorgung gebührend in den Alltag des Parlamentes einbringen und die Diskussionen der Politikerinnen und Politiker auch verstärkt fachlich abdecken kann.


Basierend auf der behördlichen Genehmigung des Entsorgungsnachweises in 2006 wurde geklärt, wie die Abfälle langfristig sicher, ohne Gefahr für Mensch und Umwelt, in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden können. Was bedeutet «sicher»? Wären diese Kavernen auch erdbebensicher?


Sicher heisst, dass sowohl heute als auch langfristig niemand durch die im Tiefenlager eingelagerten radioaktiven Abfälle gefährdet werden darf. Das Schweizer Kernenergiegesetz sagt, dass radioaktive Abfälle so entsorgt werden müssen, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die behördlichen Schutzkriterien legen strenge Grenzwerte fest, die nur einen kleinen Bruchteil der natürlichen Strahlenbelastung zulassen. Mit Sicherheitsanalysen kann gezeigt werden, dass diese Grenzwerte um Grössenordnungen unterschritten werden. Ein Tiefenlager hat also keine radiologischen Auswirkungen an der Erdoberfläche.


Der hohe Schutz wird erreicht, indem die radioaktiven Stoffe in stabilen, undurchlässigen Gesteinsschichten mit mehreren Sicherheitsbarrieren in hunderten Metern Tiefe zuverlässig eingeschlossen werden. Die Natur zeigt uns, dass dies auch über sehr lange Zeiträume möglich ist. Aus Untersuchungen weiss man beispielsweise, dass Opalinuston in seinen Gesteinsporen 180 Mio. Jahre altes Meerwasser enthält. Dieses wurde von den Tonteilchen bei ihrer Ablagerung am Meeresgrund eingeschlossen und blieb bis heute im Gestein konserviert. Opalinuston kann also Stoffe über Jahrmillionen von unserer Umwelt fernhalten.


Auch Erdbeben werden in die Überlegungen einbezogen. Sowohl während dem Betrieb des Lagers als auch nach dem späteren Verschluss gefährden sie einen sicheren Einschluss nicht.


«Für mich ist es entscheidend, dass am Schluss des Verfahrens die Region, in der ein Tiefenlager gebaut werden soll, die Gründe nachvollziehen kann, warum gerade sie ausgewählt wurde.»


Am 2. April 2008 hat der Bundesrat das Verfahren zur Standortwahl der geologischen Tiefenlager festgelegt. Dabei werden in drei Etappen die Standorte für die Tiefenlager für hochaktive und schwach- und mittelaktive Abfälle bestimmt. Erst in rund 10 Jahren wird das Verfahren mit der Erteilung einer Rahmenbewilligung für einen Lagerstandort abgeschlossen und untersteht dann dem fakultativen nationalen Referendum. Wie sinnvoll sind solche langfristigen Planungen unter dem Gesichtspunkt ändernder Rahmenbedingungen?


Der Bundesrat hat sich entschieden, die Standorte für die Tiefenlager in einem offenen und transparenten Verfahren festzulegen. Der Sicherheit soll dabei erste Priorität gegeben werden. Im Verfahren wird ein sehr grosses Gewicht auf den Einbezug der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung gelegt. Am Ende jeder Etappe steht nach einer nochmaligen breiten Vernehmlassung und Anhörung ein Bundesratsentscheid.


Für mich ist es entscheidend, dass am Schluss des Verfahrens die Region, in der ein Tiefenlager gebaut werden soll, die Gründe nachvollziehen kann, warum gerade sie ausgewählt wurde. Dann bin ich auch zuversichtlich, dass die Schweizer Stimmberechtigten den Projekten zustimmen werden. Wichtig ist der Wille aller Beteiligten, das Verfahren in der vorgesehenen Zeit abzuschliessen. Dann hat sich die investierte Zeit gelohnt.


Axpo und BKW haben im Dezember 2008 Rahmenbewilligungsgesuche für den Ersatz ihrer Atomkraftwerke in Beznau und Mühleberg eingereicht. Alpiq möchte die Konzession für ein neues AKW im Solothurner Niederamt, in unmittelbarer Nähe des AKW Gösgen, erhalten. Die entsprechende Volksabstimmung dürfte in vier bis fünf Jahren stattfinden. Ist zumindest der Ersatz von Beznau und Mühleberg bei der Kalkulation neuer Lagerstätten der Nagra miteinbezogen?&


Der Sachplan geologische Tiefenlager legt fest, dass die Nagra bei der Abklärung zu Standortgebieten Reserven ausweisen muss. Lager müssen also so konzipiert sein, dass auch nach Betrieb und Stillegung der bestehenden Kernkraftwerke weitere möglicherweise anfallende Abfallmengen in den geplanten Tiefenlagern entsorgt werden können. Im Entsorgungsprogramm der Nagra wird die Erweiterungsmöglichkeit der Lager explizit ausgewiesen ? bis zu einer Produktion von zusätzlichen 5000 MW elektrischer Energie während 60 Jahren.


Das Volumen des Abbruchmaterials alter AKWs wird gigantische Ausmasse annehmen. Würde die Entsorgung, bzw. Lagerung dieser Materialien ebenfalls durch die Nagra übernommen werden?nbsp;


Die Mengen sind sehr gut bekannt und alles andere als gigantisch. Wir wissen, dass die gesamte Abfallmenge inklusive Rückbau der bestehenden Kernkraftwerke mit den Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung für einen Zeitraum von 50 Jahren rund 100’000 m3 beträgt ? dies immer inklusive der Verpackung. Von der Gesamtmenge nehmen die Stilllegungsabfälle rund 29’000 m3 ein; diese Abfälle sollen im Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert werden.


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Dass mit Hochdruck für Lagerstätten in der Schweiz gearbeitet wird dürfte vor dem Hintergrund stehen, dass zur Zeit nach dem Verursacherprinzip keine Abfälle mehr exportiert werden können. Stimmt diese Annahme?


Der Transport verbrauchter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung ins Ausland, der zurzeit per Moratorium untersagt ist, darf nicht mit einem Export zur Entsorgung verwechselt werden. Die Abfallstoffe aus der Wiederaufarbeitung müssen von der Schweiz zurückgenommen und bei uns entsorgt werden.


Heute ist geklärt wie die radioaktiven Abfälle in der Schweiz langfristig sicher in Tiefenlagern gelagert werden können. Für mich ist es ein Gebot der Verantwortung, dass wir auch bei der Realisierung vorwärts machen und die Aufgabe nicht auf unseren Nachkommen abschieben.


Die Schweiz dürfte mit dem Problem radioaktiver Lagerung als Folge der dichten Besiedelung und des steigenden Energiehungers in Zukunft überfordert werden. Gibt es Gespräche oder bereits Lösungsansätze zur Erstellung internationaler Lagerstätten auch im Hinblick der Kontrolle der Abfälle?


Nein, die Schweiz ist mit der von Ihnen beschriebenen Situation nicht überfordert. Ob nun viele oder wenige Leute in einer Region leben: Ein Tiefenlager darf keine radiologischen Auswirkungen an der Oberfläche haben. Die Mengen der radioktiven Abfälle sind nicht riesig. Auch wenn wir in Zukunft Kernenergie nutzen, lassen sich die Rückstände bei uns entsorgen.


Das Kernenergiegesetz bestimmt, dass die radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden müssen. Meinungsumfragen zeigen übrigens, dass rund 80% der Schweizer derselben Meinung sind. Ein Export von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung ist heute kein Thema.


Aufgrund der Aufgabenstellung der Nagra dürfte die Gesellschaft auch in Zukunft rote Zahlen schreiben. Wie sieht die Situation aus, falls die künftige Lagerung radioaktiver Abfälle in Kraft tritt? Ist es geplant, dass Sie für die Lagerung entschädigt werden?


Die Kosten der Entsorgung müssen in der Schweiz durch die Abfallverursacher getragen werden. In diesem Sinne kann nicht von roten Zahlen gesprochen werden. Der Bund erhebt bei den Verursachern aus Medizin, Industrie und Forschung eine Gebühr. Die Entsorgung der Abfälle aus der Kernenergie kostet den Stromkonsumenten rund 1 Rappen pro kWh für Strom aus Kernkraftwerken und ist in der Stromrechnung enthalten. Damit wird der Transport, die Wiederaufarbeitung, die Zwischenlagerung, der Abbruch der Kernkraftwerke, die Vorbereitung und der Bau der Tiefenlager und deren Verschluss finanziert. Die Kosten der Nagra heute und in Zukunft sind darin enthalten.


«Die Nagra ist seit vielen Jahren aktiv im Dialog mit der Öffentlichkeit. Seit die vorgeschlagenen Standortgebiete bekannt sind, ist natürlich das Interesse generell und speziell in diesen Gebieten gestiegen.»


Mit der Erdölkrise und der Tatsache, dass die Umstellung auf alternative Energien nicht über Nacht erfolgen kann, dürfte sich die Akzeptanz von Atomenergie in der Schweiz wieder erhöht haben. Stellen Sie einen Meinungsumschwung fest?


Dieses Thema betrifft die Nagra nicht direkt. Radioaktive Abfälle sind da und müssen auf jeden Fall sicher entsorgt werden, ob nun alte Kernkraftwerke durch neue ersetzt werden oder nicht.


Trotzdem eine Antwort: Ja, man stellt fest, dass in der Bevölkerung eine sichere eigene Stromversorgung einen hohen Stellenwert hat. Auch bei grossen Anstrengungen zum Ausbau der neuen erneuerbaren Energien lässt sich die sich abzeichnende Stromlücke nicht schliessen. Mit einer Abnahme des Stromverbrauchs ist mittelfristig nicht zu rechnen. Im Gegenteil: Viele Gebäude werden energetisch saniert und Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzt ? auch der IT-Bereich braucht immer mehr elektrische Energie. Auch bei sinkendem Gesamtenergieverbrauch wird der Stromkonsum trotz Sparmassnahmen noch zunehmen. Viele Leute realisieren zunehmend , dass die Kernenergie als weitgehend CO2-freie Energiequelle hier einen wichtigen Beitrag zu einem guten Strommix zusammen mit Wasserkraft und neuen erneuerbaren Energien leisten kann.


Die Felslabors Grimsel und Mont Terri zeigen die Funktionsweisen technischer Sicherheitsbarrieren und das Transportverhalten und das Schadstoffverhalten in Sicherheitsbarrieren und im Gestein. Dienen die Labors nur als Forschungsprojekte oder werden, bzw. können sie in Zukunft als Lagerstätten benützt werden?


Nein, es sind ausschliesslich Forschungsanlagen.


Seit kurzem intensivieren Sie die Öffentlichkeitsarbeit, sei es über die Homepage, bei Messen, Ausstellungen und Vorträgen, sowie mittels Führungen in den Felslabors Grimsel und Mont Terri. Wie sind nach Ihren Erfahrungen die Reaktionen der Öffentlichkeit auf Ihre Kampagnen?


Die Nagra ist seit vielen Jahren aktiv im Dialog mit der Öffentlichkeit. Seit die vorgeschlagenen Standortgebiete bekannt sind, ist natürlich das Interesse generell und speziell in diesen Gebieten gestiegen. Uns ist es sehr wichtig, dass sich Interessierte schnell über unsere Arbeiten informieren können und wir einfach zugängliche Gesprächspartner sind. Auch wenn es immer wieder kritische Stimmen gibt, haben wir sehr viele positive Rückmeldungen und erleben grosses Verständnis für unsere Aufgaben.


Die Präsenz an Messen und Ausstellungen, aber auch die Diskussionen im Anschluss an Vorträge ermöglichen unseren Mitarbeitern wertvolle Gespräche. Viele Fragen können beantwortet werden und wir lernen die Anliegen der Bevölkerung besser zu verstehen. Bei Führungen in den Felslabors können die Teilnehmer den Wissenschaftern sozusagen über die Schulter schauen. Aus den Reaktionen wissen wir, dass diese Besuche viel für ein besseres Verständnis der Tiefenlagerung beitragen und sehr geschätzt werden. Sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen ist einfach etwas ganz anderes als nur eine Broschüre zu lesen.





Der Gesprächspartner:
Pankraz Freitag studierte an der Universität Zürich Mathematik, Physik und Biologie, anschliessend war er als Mathematiklehrer und Prorektor an der Kantonsschule in Glarus tätig. 1994 wurde er in den Landrat des Kantons Glarus gewählt. Von 1998 bis 2008 gehörte er dem Regierungsrat an. 2008 erfolgte seine Wahl in den Ständerat. Im selben Jahr wurde Herr Pankraz von den Genossenschaftern der Nagra als neuer Verwaltungsratspräsident gewählt.


Freitag ist Ständerat und vertritt den Kanton Glarus seit diesem Jahr in Bern. In seiner zehnjährigen Tätigkeit als Regierungsrat hat er eine breite Erfahrung in Bau- und Umweltfragen erworben.


Das Unternehmen:
Gemäss Kernenergiegesetz müssen die radioaktiven Abfälle von ihren Verursachern entsorgt werden. Die Betreiber der Kernkraftwerke sowie die Schweizerische Eidgenossenschaft (zuständig für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung) haben für diese Aufgabe 1972 die Nagra gegründet. Sie ist einem klaren Ziel verpflichtet: Die radioaktiven Abfälle der Schweiz sollen sicher gelagert werden, so dass Mensch und Umwelt langfristig geschützt sind.


80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für diese wichtige Aufgabe ein ? aus Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt. Umfassende Forschungsprogramme in zwei Schweizer Felslabors und eine intensive internationale Zusammenarbeit sichern die Kompetenz.

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