Papst erlässt Massnahmenpaket gegen Geldwäsche

Das Massnahmenpaket soll am ersten April in Kraft treten und gilt nicht nur für den Vatikanstaat, sondern auch für alle Organe des Heiligen Stuhles, soweit sie mit Finanz- und Wirtschaftsgeschäften zu tun haben.


Internationale Normen adaptieren
Benedikt begrüsste in seinem Schreiben ausdrücklich die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. Mit dem neuen Gesetz wolle sich der Heilige Stuhl diese verschärften internationale Normen nun zu eigen machen. Mit der «Finanzinformationsbehörde» (AIF), die dem Aufsichtsarm (UIF) der italienischen Zentralbank ähnele, solle mehr Transparenz und Kontrolle in die umstrittenen Finanzgeschäfte des Heiligen Stuhls gebracht werden.


IOR-Vatikanbank noch nicht auf «weisser Liste»
Der Vatikan hatte bereits im September angekündigt, seine Finanzgesetzgebung an die internationalen Transparenz-Standards angleichen und die in die Schlagzeilen geratene IOR-Vatikanbank auf die «weisse Liste» der OECD bekommen zu wollen. Hierzu seien «sicher noch weitere Schritte notwendig, doch der erste ist getan», erklärte Vatikansprecher Padre Federico Lombardi am Donnerstag. Vorgesehen sind jetzt unter anderem auch Strafen: So soll Geldwäsche mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden, Veruntreuung zum Schaden des Staates mit bis zu vier Jahren, Betrug mit bis zu sechs Jahren Haft. Spezifische Bussen sind ebenfalls für Marktmanipulation vorgesehen.


23 Millionen Euro eingefroren
Wegen des Verdachts der Geldwäsche sind gegenwärtig 23 Millionen Euro auf einem Konto der Vatikanbank eingefroren. Dem erst vor gut einem Jahr ernannte IOR-Präsident Ettore Gotti Tedeschi und IOR-Generaldirektor Paolo Cipriani wird von den römischen Ermittlern vorgeworfen, gegen die im Land gültigen Anti-Geldwäsche-Standards verstossen zu haben. Der Vatikan hat jede Verwicklung der derzeitigen Bankleitung in dunkle Machenschaften bestritten. (awp/mc/ss/24)

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