Patentgesetz: Nationalrat erlaubt biotechnische Patente

Die Schlüsselfrage beim Patentgesetz lautet, wie weit Lebewesen patentiert werden dürfen. Im Rat war unbestritten, dass menschliche Körper und Gensequenzen von Mensch, Tier und Pflanzen in natürlicher Umgebung nicht patentierbar sind.  SVP, FDP und CVP beschlossen aber einmütig, dass Körperteile und Gene unter Patentschutz gestellt werden dürfen, wenn sie technisch bereitgestellt werden, ein technischer Nutzen gegeben ist und es sich um eine Erfindung handelt. Bei Gensequenzen muss zudem die konkrete Funktion angegeben werden.


Patente notwendig
Patente seien notwendig, sagte Bundesrat Christoph Blocher. Ihm sei ein Fall bekannt, bei dem einem Kind mit einer totalen Gesichtsverbrennung nur dank einer solchen Erfindung das Leben habe gerettet werden können. «Niemand würde so etwas erfinden, wenn er es nicht patentieren könnte», sagte Blocher.


Patentierbarkeit von lebender Materie
Vergeblich wehrte sich die Ratslinke gegen die Patentierbarkeit von lebender Materie. Auch das Erbgut gehöre zum «Erbe der Menschheit», argumentierten SP und Grüne. Es dürfe nicht verscherbelt werden. «Leben ist nicht patentierbar», sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die Patentierung stärke nicht etwa den Forschungsstandort. Sie behindere im Gegenteil die Innovation, weil Patente den Zugang zu Wissen und Forschungsrohstoffen verteuerten. Für Maya Graf (Grüne/BL) beruht das Gesetz auf einem überholten Verständnis der Natur. Die Funktion von Genen sei nicht stabil.


Linke wollte engeren Schutz
Genabschnitte schützt der Nationalrat nicht nur für jene Funktion, die im Patent beschrieben wurde. Dieses Prinzip habe sich bei den Chemikalien bewährt, sagte Norbert Hochreutener (CVP/BE). Aspirin etwa sei als Schmerzmittel patentiert worden. Später habe man gemerkt, dass es auch fiebersenkend wirke.  Umsonst machte sich die Linke für einen engeren Schutz stark: Die Mehrheit öffne der Pharmaindustrie Tür und Tor, sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Der Patentschutz könne damit beliebig ausgeweitet werden, Forscher abseits der Pharmalobby hätten keine Chance mehr mitzuhalten.


Biopiraterie
Schranken baute der Rat gegen die so genannte Biopiraterie auf. Pharmaunternehmen müssen demnach die Herkunft angeben, wenn sie einen Wirkstoff patentieren lassen, der beispielsweise auf einer Pflanze aus dem Amazonas beruht. Fruchtlos blieb der Versuch von Carlo Sommaruga (SP/GE), die Vorschriften und allfällige Strafen zu verschärfen. 


Ausnahmekatalog für Patente
Mit diversen Anträgen versuchte die Linke, wenigstens den Ausnahmekatalog für Patente zu vergrössern. Sie scheiterte aber auf der ganzen Linie an den vereinten bürgerlichen Parteien. So sollen Erfindungen mit menschlichen Embryonen nicht immer von der Patentierung ausgeschlossen werden, sondern nur dann, wenn sie nicht medizinischen Zwecken dienen. Auch gentechnische Züchtungen von Pflanzensorten können unter Patentschutz gestellt werden – im Gegensatz zu herkömmlichen Züchtungen.


Parallelimporte
Erst am Mittwoch behandelt werden die Parallelimporte. Es zeichnet sich ab, dass diese aus dem Patentgesetz ausgeklammert werden. Die Kommission und die bürgerlichen Parteien wollen das Gesetz nicht mit dem Problem der Hochpreisinsel in Zusammenhang bringen und so bei einer möglichen Volksabstimmung gefährden. (awp/mc/gh)

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