Pensionskassen-Debakel Vera/Pevos: Freisprüche sind rechtskräftig

Nachdem die Staatsanwaltschaft im September den Rückzug der Appellation gegen die Urteile mitgeteilt habe, sei das rund 260 Seiten umfassende Urteil des Richteramtes Olten-Gösgen rechtskräftig, teilte die Staatskanzlei Solothurn mit. Der Kanton veröffentlichte das gesamte Urteil auf seiner Website.


Chancen auf Verurteilung «gering»
Im Juli hatte das Amtsgericht die sieben Verantwortlichen freigesprochen. Den Rückzug der Appellation gegen die Freisprüche begründete der Oberstaatsanwaltschaft damit, dass die Chancen auf eine Verurteilung «gering» seien.


Genugtuungszahlungen für ehemalige Angeklagte
Die ehemaligen Verantwortlichen der Anklagestiftungen Vera und Pevos erhielten vom Gericht Genugtuungszahlungen zwischen 5’000 und 10’000 CHF zugesprochen. Ihre Anwaltskosten von rund einer Million Franken muss gemäss Gerichtsentscheid der Staat zahlen.


200 Millionen Franken in den Sand gesetzt
Die Anlage- und Sammelstiftungen Vera und Pevos waren Anfang 1996 im Zuge der Schweizer Immobilienkrise zusammengebrochen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte die Liquidation der Stiftungen verfügt. Vom grössten Debakel in der beruflichen Vorsorge der Schweiz waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 120 Firmen betroffen. Vera und Pevos hatten rund 200 Millionen Franken Pensionskassengelder in den Sand gesetzt. (awp/mc/pg/30)

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