Schweiz übernimmt neue EU-Auflagen zu Chemikalien

Neu darf beispielsweise das giftige Lösungsmittel Toluol in Sprayfarben und Klebstoffen nicht mehr in Produkten verwendet werden, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Für krebserregende polyzyklische Aromate in Weichmacherölen zur Herstellung von Autoreifen gilt künftig ein strengerer Grenzwert.


Erleicherung für die Wirtschaft
Eine Erleicherung für die Wirtschaft bringen zusätzliche Ausnahmen beim Verbot von Schwermetallen in Fahrzeugen sowie Elektro- und Elektronikgeräten. Sie betreffen Werkstoffe und Bauteile, für die noch kein Ersatz ohne Schwermetalle entwickelt werden konnte.


Seit August 2005 in Kraft
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ist seit August 2005 in Kraft. Seither hat die EU die Auflagen für die Abgabe bestimmter Stoffe und Produkte geändert. (awp/mc/ab)

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