SIG: EU Kommission leitet vertiefte Prüfung des Ferd/CVC-Angebotes ein

Sowohl Elopak als auch SIG würden Kartonabfüllanlagen und Kartonmaterial für die Verpackung von kohlesäurefreien flüssigen Lebensmitteln verkaufen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Die Kommission will nun abklären, ob die Übernahme im ohnehin schon hoch konzentrierten Markt den Wettbewerb beeinträchtigen und sich für die Verbraucher nachteilig auswirken könnte.


90 Arbeitstage Entscheidungfrist
Die Kommission habe nun 90 Arbeitstage Zeit (bis zum 15. Mai 2007), um endgültig zu entscheiden, ob der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde, heisst es weiter. Ursprünglich wollte die Kommission per 15. Dezember 2006 einen Entscheid zum Übernahmebegehren bekanntgeben. Dieser Termin wurde kurz vorher auf den 9. Januar 2007 verschoben.


Keine Nachteile für Verbraucher sicherstellen
Die Kommission müsse sicherstellen, dass durch die Übernahme für den Verbraucher keine Nachteile in Bezug auf Produktauswahl, Qualität und Preis entstünden, wird EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in der Mitteilung zitiert. Der Kartonverpackungsmarkt im EWR sei mit nur einem grossen Anbieter (Tetra Pak) und zwei kleineren Marktteilnehmern (SIG und Elopak), auf die praktisch 100% der aller Verkäufe entfallen, aussergewöhnlich dicht. Es würden sich also die Nummer Zwei und Drei zusammenschliessen, ohne dass der Marktleader Tetra Pak angegriffen würde, so die Mitteilung.


Prüfverfahren stellt noch kein Untersuchungsergebnis dar
Die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen überschneiden sich auf dem Markt für aseptisch abgefüllte flüssige Lebensmittel mit hohem Säureanteil (Fruchsäfte), in den Elopak erst vor Kurzem eingetreten ist. Die Kommission werde prüfen, was der Wegfall von Elopak als Wettbewerber für die Wettbewerbsdynamik auf diesen Märkten bedeuten könnte. Die von Elopak in einer ersten Phase der Überprüfung gemachten Zusagen, wonach potenzielle wettbewerbsschädigende Auswirkungen behoben werden sollten, reichten der Kommission nicht aus. Die Entscheidung, ein eingehendes Prüfverfahren einzuleiten, greife dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, so die Kommission. (awp/mc/ab)

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