SIX büsst Global Natural Resources Holding AG

Die gemäss dem Main Standard an der SIX Swiss Exchange kotierte Global Natural Resources Holding AG hat die von ihr angewandten Rechnungslegungsvorschriften IFRS im Jahresabschluss 2008 verletzt, indem die Gesellschaft keine Korrektur eines ihr bekannten Fehlers in der Bewertung einer Option vornahm. Durch die unterlassene Behebung dieses aus der Vorperiode 2007 stammenden Mangels wurden die Bestimmungen von IAS 8 zur Fehlerkorrektur sowohl in quantitativer wie auch qualitativer Weise wesentlich verletzt.


GNH bereits «vorbestraft»
Unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzung, des Verschuldens sowie der Tatsache, dass die Gesellschaft in den letzten drei Jahren bereits sanktioniert worden war, hat die Sanktionskommission in ihrem Sanktionsentscheid eine Busse von CHF 50’000 gegenüber der Global Natural Resources Holding AG ausgesprochen.


Kontrollpflicht
Die periodische Finanzberichterstattung unter Einhaltung der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften ist Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements beitragen. Es gehört zu den Aufgaben von SIX Exchange Regulation für die Durchsetzung der den Emittenten vom Regulatory Board auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen. (six/mc/ps)

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