SIX Group stärkt Regulierungsstrukturen der Börsen

Die Regelsetzung erfolgt künftig durch ein Regulatory Board, der Vollzug der Regeln wird von SIX Exchange Regulation (einer neu strukturierten Einheit für die Emittentenregulierung und die Überwachung des Handels) vorgenommen. Die Rechtsprechung verbleibt wie bisher bei der Sanktionskommission, der Beschwerdeinstanz sowie dem Schiedsgericht. Die Regulierungen des Regulatory Board müssen jeweils der Eidgenössischen Fi-nanzmarktaufsicht (FINMA) zur Genehmigung vorgelegt werden. 


Überwachungssfunktion vom operativen Geschäft getrennt
Per Anfang 2009 wird SIX Group die Regulierung und Überwachung der Emittenten und des Börsenhandels neu ordnen. Ausgangspunkt für diese Reorganisation ist die Erkenntnis, dass Regulierungs- und Überwachungsfunktionen vom operativen Geschäft organisatorisch getrennt sein sollten. Der schweizerische Gesetzgeber verlangt von Börsen, dass sie Regeln für Emittenten und Börsenteilnehmer erlassen, überwachen und durchsetzen. Für die Börsen der SIX Group ? SIX Swiss Exchange, SWX Europe, Scoach Schweiz und Eurex Zürich (letztere zwei sind Joint Ventures mit der Deutschen Börse) ? wurden diese Funktionen für den Bereich der Emittentenregulierung bisher von der Zulassungsstelle und dem Geschäftsbereich Zulassung der SIX Swiss Exchange vorgenommen. Für den Bereich der Teilnehmerregulierung zeichnete die unabhängige Überwachungsstelle verantwortlich, welche dem Verwaltungsratspräsidenten der SIX Group direkt rapportierte.


Höhere Unabhängigkeit der Selbstregulierungsorgane
Mit dem Ziel, die Selbstregulierung zu stärken und die Unabhängigkeit der Selbstregulierungsorgane gegenüber dem operativen Geschäft zu optimieren, wurde die Struktur der Selbstregulierung im Geschäftsjahr 2008 überarbeitet. Neu werden ab Januar 2009 die Funktionen der Emittentenregulierung und die Handelsüberwachung zusammengefasst und direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrates der SIX Group unterstellt. Damit sind alle für die Regulierung zuständigen Einheiten aus den operativen Linienfunktionen herausgelöst.


Aus Zulassungsstelle wird  Regulatory Board
Die bisherige Zulassungsstelle wird künftig als Regulatory Board für den Erlass von Regeln sowohl für die Emittenten als auch für die Teilnehmer zuständig sein. Der Präsident der Zulassungsstelle, Dr. Andreas von Planta, wird diese Funktion auch im Regulatory Board wahrnehmen. Der Bereich SIX Exchange Regulation wird für den Vollzug der Regeln zuständig sein. In ihm werden die Funktionen Listing & Enforcement für die Emittenten und Surveillance & Enforcement für die Teilnehmer zusammengefasst sein. Rodolfo Straub, bisher Mitglied der Geschäftsleitung der SIX Swiss Exchange (Leiter des bisherigen Geschäftsbereiches Zulassung) wird diesen neuen Bereich leiten. Er wird für operative Fragen direkt dem Verwaltungsratspräsidenten der SIX Group, Prof. Dr. Peter Gomez, und für Fachfragen dem Präsidenten des Regulatory Board rapportieren. Stefan Lüchinger, bisher Leiter Publizität im Geschäftsbereich Zulassung, wird die Lei-tung von Listing & Enforcement übernehmen, welche für den Vollzug der Emittentenregulierung zuständig ist. Die für die Überwachung des Handels zuständige Einheit Surveillance & Enforcement wird wie bisher von Walter M. Ochsner geleitet.


Weitere Organe von Umgestaltung nicht betroffen
Das Schiedsgericht der SIX Swiss Exchange, die unabhängige Beschwerdeinstanz und die Sanktionskommission sind in ihrer Funktion und Tätigkeit durch diese Neugestaltung nicht betroffen. Sie sind als unabhängige Institutionen weiterhin für die Beurteilung von mutmasslich fehlbaren Emittenten und Teilnehmern zuständig. Die gewählte Lösung verbindet die Vorteile der heutigen, praxisnahen und flexiblen Regulierung mit einer gestärkten Unabhängigkeit der organisatorischen Strukturen. Sie trägt auch internationalen Entwicklungen Rechnung und stärkt so die Leistungsfähigkeit und internationale Reputation des Börsenplatzes Schweiz. (six/mc/ps)

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