SP vermisst Rechtsgrundlage bei Verteilung des Nationalbankgoldes

Die SP argumentierte auf Grund eines Gutachtens, das sie beim St. Galler Rechtsprofessor Philippe Mastronardi in Auftrag gegeben hatte. Danach besteht keine hinreichende gesetzliche Grundlage, die 21 Milliarden zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone auszuschütten.

Gesetzeslücke anerkannt

Der Bundesrat habe im Bundesbüchlein vom 22. September 2002 zur «Goldinitiative» und zum Gegenvorschlag des Parlamentes den Stimmberechtigten versprochen, dass sie bei einem doppelten Nein neu über die Verwendung des Goldes entscheiden könnten. Damit habe er eine Gesetzeslücke anerkannt, sagte Mastronardi.

Aufsichtsbeschwerde angedroht

Sollte der Bundesrat «wider Erwarten und in vollständigem Widerspruch» zu allem, was er bisher gesagt habe, den Goldschatz verteilen, würde dies die SP mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) anfechten, sagte Fehr. Der Bundesrat sollte das Risiko nicht eingehen, gerügt zu werden.

Neuer Vorschlag nicht ausgeschlossen
Der Bundesrat will bald über das weitere Vorgehen entscheiden. Finanzminister Hans-Rudolf Merz schloss Ende des letzten Jahres nicht aus, mit einem neuen Vorschlag ins Parlament zu gehen. (awp/mc/mad)

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