Swiss: Neuer GAV für Bodenpersonal definitiv in Kraft


Vertragsloser Zustand abgewendet
Damit konnte ein ab 1. April drohender vertragsloser Zustand definitiv abgewendet werden, wie die drei Gewerkschaften mitteilten. Der nunmehr rechtsgültig zustande gekommene GAV gelte für alle Beschäftigten des Swiss-Bodenpersonals in der Schweiz. Ebenfalls in Kraft gesetzt werde somit auch ein neuer Sozialplan.


Nahezu identisch mit alten Verträgen
Die Verhandlungsdelegationen der drei Verbände und die Swiss- Führung hatten sich am 21. März geeinigt. Inhaltlich seien der neue GAV und Sozialplan nahezu identisch mit den alten Verträgen. Die Swiss habe ursprüngliche Forderungen wie die Erhöhung der Arbeitszeit auf 43 Stunden pro Woche und die Kürzung der Ferien um 2 Tage pro Jahr fallen gelassen. (awp/mc/ab)

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