Swissmetal klagt gegen Gewerkschaft Unia

Swissmetal wolle gerichtlich Schadenersatz für den wirtschaftlichen Schaden, der dem Unternehmen durch den illegalen Streik in Reconvilier im Februar 2006 entstanden sei, heisst es in einer Medienmitteilung von Swissmetal vom Mittwoch.

Arbeitskampf trotz Friedenspflicht
Zum Streik im Werk in Renconvilier kam es, nachdem die Unternehmensleitung der Swissmetal-Gruppe im Dezember 2005 beschlossen hatte, die Giesserei von Reconvilier mit jener im Schwesterwerk in Dornach zusammenzulegen. Im Werk im Berner Jura fielen dadurch 80 der 320 Arbeitsplätze weg. Trotz geltendem Gesamtarbeitsvertrag und darin verankerter Friedenspflicht rief die Belegschaft den Arbeitskampf aus und besetzte das Werksgelände. Die Gewerkschaft Unia solidarisierte sich mit der streikenden Belegschaft. Swissmetal will die strittige Frage, ob der Streik in Reconvilier illegal war, nun vor Gericht klären lassen.

Klärung der Verantwortung der Gewerkschaften bei einem Arbeitskonflikt
Über den Fall Swissmetal hinaus geht es dabei auch um die Klärung einer öffentlichen Debatte über die Legalität von Streiks und über die Verantwortung der Gewerkschaften bei einem Arbeitskonflikt. Swissmetal will laut eigener Mitteilung auf ein Buchprojekt über den Streik verzichten. «Die Aufarbeitung des Themas lässt sich über die Schadenersatzklage sachlicher und effektiver realisieren», schreibt das Unternehmen. Auf dem eingeschlagenen Weg mache Swissmetal weiterhin gute Fortschritte. Im Allgemeinen sei dies bei der Umsetzung der klar definierten strategischen Ziele der Gruppe und im Speziellen bei der Normalisierung der operativen Produktion und der Arbeitsatmosphäre im Werk Reconvilier, heisst es in der Medienmitteilung weiter.


(AWP/mc/hfu)

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