SWX: Neue Verfahrensordnung – bessere Gewaltenteilung

Die Zulassungsstelle behält demnach ihre Rechtssetzungskompetenz, überträgt aber die Rechtssprechungskompetenz auf die neu geschaffene Sanktionskommission, welche die Disziplinarkommission ersetzt. Dadurch soll die Gewaltenteilung verbessert und das Sanktionsverfahren beschleunigt werden, so die SWX. Mit der neu für alle Verfahrensbereiche geltenden Ordnung werde zudem das Verfahren vereinheitlicht.


Verbesserungen für Emittenten, Teilnehmer und Händler
Die Börse verspricht sich durch die neue Verfahrensordnung «erhebliche Neuerungen und Verbesserungen» im börslichen Verfahrensrecht für die Emittenten, die Teilnehmer und die Händler.


Neue Kommunikationspraxis
Geändert wird zudem die Kommunikationspraxis der SWX: Die Aufnahme oder der Abschluss von Vorabklärungen werden nicht mehr kommuniziert. Wie bisher werden die Sanktionsbescheide der Untersuchungsorgane im Normalfall publiziert. Ebenso wird der Beginn einer Untersuchung sowie deren Resultat mit Namensnennung des Emittenten per Medienmitteilung kommuniziert. Im Fall von Untersuchungen zur Rechnungslegung sollen ebenfalls wie bis anhing lediglich rechtskräftige Sanktionsentscheide, nicht jedoch die Aufnahme von Untersuchungen mitgeteilt werden. (awp/mc/ab)

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