Übernahme einer Schengen-Weiterentwicklung zum Visa-Informationssystem

Das VIS verbessert die Umsetzung der gemeinsamen Visumspolitik, die konsularische Zusammenarbeit und die Konsultation zwischen den zuständigen Behörden. Die neue EU-Verordnung definiert Zweck, Funktion und Zuständigkeit beim VIS. Sie regelt zudem den Austausch der Visa-Daten zwischen den beteiligten Staaten.


Erleichterte Betrugsbekämpfung
Das VIS dient dazu, das Visumverfahren und die Betrugsbekämpfung zu erleichtern, die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen und im Landesinneren zu optimieren, zur Identifizierung von Personen beizutragen, die die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in einem Staat nicht bzw. nicht mehr erfüllen und die Gefahren für die innere Sicherheit zu verhindern.
 
Frist von zwei Jahren
Die Übernahme dieser EU-Verordnung erfordert eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung und  muss vom Parlament genehmigt werden. Die Schweiz hat nun maximal zwei Jahre Zeit, um die nötigen Umsetzungsarbeiten durchzuführen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement in einer Mitteilung schreibt. (EJPD/mc/pg)

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