Unia stimmt neuem Landes-GAV im Gastgewerbe und neuem Bau-GAV zu

Die Sozialpartner hatten sich im April nach achtmonatiger Verhandlungen auf die Änderungen geeinigt.


GAV im Gastgewerbe
Der bestehende Landes-GAV wird demnach im Wesentlichen weitergeführt. Am Montag haben sich nun die Delegierten der Branchenkonferenz Gastgewerbe von Unia für den L-GAV ausgesprochen, wie die Gewerkschaft mitteilte. Beim revidierten L-GAV sollen unter anderem die Kontrollen mit Blick auf den freien Personenverkehr mit der EU intensiviert werden. Die jährlichen Kontollen werden verdoppelt und die Sanktionen verschärft.
Damit habe die Unia ihr wichtigstes Verhandlungsziel erreicht, heisst es in der Mitteilung weiter. Im zweiten Quartal sollen überdies die Mindestlöhne für 2006 ausgehandelt werden. Die Unia- Delegierten verlangen eine Reallohnerhöhung von 2 Prozent. Die Branche habe einen grossen Nachholbedarf bei den Löhnen.
Uneingelöst sei nach Abschluss der Verhandlungsrunde die Forderung nach einem 13. Monatslohn für alle geblieben, heisst es weiter. Die neuen Bestimmungen sollen per 1. Juli 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Vertragspartner müssen sie aber noch genehmigen. Dem L-GAV sind über 200’000 Mitarbeitende unterstellt.


Bau-GAV
Der neue Landesmantelvertrag (LMV) basiere auf dem alten Vertrag und bringe neben einer generellen Lohnerhöhung von 106 CHF eine transparentere Arbeitszeitregelung, teilte Unia im Anschluss an die Sitzung des Bauarbeiterparlaments am Montag mit.
Mit der aus gewerkschaftlicher Sicht erfolgreichen Beilegung des Vertragskonfliktes sei nicht nur ein drohender vertragsloser Zustand, sondern auch eine Ausweitung des Konfliktes im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung über die erweiterte Personenfreizügigkeit vom 25. September verhindert worden, hiess es. Die Sozialpartner hatten sich einen erbitterten Kampf um den neuen GAV geliefert.
Im Mai hatten der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) dem Kompromissvorschlag zugestimmt. Die Absegnung durch die Gewerkschaft Syna steht noch bevor. (awp/mc/gh)

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