Unique muss Schallschutzanlage für Triebwerkstests bauen

Dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sei ein Plangehmigungsgesuch zu unterbreiten und die Anlage dann schnellstmöglich zu erstellen. Gleichzeitig setzte das BAZL dem Flughafen eine Frist, ab der ausserhalb einer Schallschutzanlage keine Triebwerktests mehr durchgeführt dürfen. Den massgeblichen Zeitpunkt setzte es auf ein Jahr nach der definitiven Rechtskraft des provisorischen Betriebsreglements für den Flughafen Zürich fest.


Beschwerde abgewiesen
Eine entsprechende Beschwerde ist gegenwärtig noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Ab dem kommenden 23. November werden die Streitparteien vom Gericht in diesem Verfahren angehört werden. Die Beschwerde von Unique gegen die verlangte Erstellung der Schallschutzanlage haben die Richter in Bern nun abgewiesen.


Pflicht zur Erstellung nicht bei SR Technics und der Swiss
Die Flughafenbetreiberin hatte erfolglos argumentiert, die falsche Adressatin der Auflage zu sein. Die Pflicht zur Erstellung der neuen Schallschutzanlage liege vielmehr bei den Lärmverursachern, also bei der SR Technics und der Swiss. Gemäss dem Urteil wurde Unique vom BAZL jedoch zu Recht in die Pflicht genommen, da das Projekt zu den Flugplatzanlagen zählt und damit in die Veranwortlichkeit von Unique fällt. Die Anordnung vom BAZL sei auch verhältnismässig, da die Triebwerkstandläufe starken Lärm verursachen würden.


Im Interesse der Bevölkerung
Das Interesse der Bevölkerung rund um den Flughafen an einer Eindämmung der Lärmimmissionen – besonders während der Nachtzeit – sei höher zu gewichten als die Interessen von Unique. Schliesslich sei auch die vom BAZL gesetzte Frist nicht zu beanstanden.


Entscheid über Weiterzug des Urteils noch offen
Das Projekt sei schon seit Jahren hängig und ertrage keine weiteren Verzögerungen mehr. Da bereits konkrete Pläne vorhanden seien, dürfte Unique in der Lage sein, innert Frist für eine geeignete Anlage zu sorgen. Wie Pressesprecher Marc Rauch von Unique auf Anfrage mitteilte, ist über einen allfälligen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht noch nicht entschieden.


Passagier-Aufkommen im August 2009 +0,2% gegenüber Vorjahr
Im August 2009 haben 2’124’617 Passagiere den Flughafen Zürich benutzt. Dies entspricht gegenüber der Vorjahresperiode einem Plus von 0,2%, wie die Flughafenbetreiberin Unique (Flughafen Zürich AG) am Freitagabend mitteilte. Von Anfang Jahr bis Ende August sank die Anzahl Passagiere um 2,8% auf 14’459’075. Die Anzahl Transfer-Passagiere stieg im August im Vergleich zur Vorjahresperiode um 4,8% auf 797’542, während die Zahl der Lokal-Passagiere um 2,4% sank auf 1’319’211.


Zahl der Flugbewegungen leicht rückläufig
Die Anzahl Flugbewegungen lag im Berichtsmonat mit 23’681 um 3,2% unter dem Vorjahreswert, in den ersten acht Monaten 2008 waren es -6,8% auf 174’568. Der Sitzladefaktor erreichte im August 76,9% (+2,8 Prozentpunkte), die Anzahl Passagiere pro Flug stand bei 106,9 (+3,8%). Von Januar bis August lagen die entsprechenden Zahlen bei 71,1% (+0,5 Prozentpunkte) bzw. 97,6 (+2,0%). (awp/mc/pg/20)

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