Unternehmenssteuer: BR und Kantone sehen KMU als Gewinner

Mit dieser Überzeugung rufen Bundesrat und Kantone das Volk zu einem Ja am 24. Februar auf. Vor den Medien hat Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Montag in Bern die ‹Behördeninformation› zum bevorstehenden Urnengang lanciert. Assistiert wurde er vom Solothurner Regierungsrat Christian Wanner, der als interimistischer Präsident der Finanzdirektorenkonferenz die Kantone vertrat. «Das ist eine vergleichsweise bescheidene, aber nötige Reform», sagte Merz. Nach den Grossunternehmen und den Ehepaaren seien jetzt eindeutig die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) am Zuge. Sie machten mit 99% das Rückgrat unserer Wirtschaft aus. «Wenn es ihnen gut geht, geht es auch den Arbeitnehmenden gut.»


Nichts für Grossaktionäre
Den KMU dient laut Merz auch, dass die Dividenden bei einer Beteiligung von mindestens 10% nur noch zu 60% besteuert werden. Der Abbbau der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei Unternehmen und Aktionär verhindere das unproduktive Horten von Gewinnen, schaffe Risikokapital und fördere so Investitionen. Davon profitierten nicht «einige wenige Grossaktionäre», hielt Merz den linken Referendumsführern entgegen. «Niemand besitzt 10% der Aktien von Nestlé, Novartis oder ABB.» Vielmehr trügen viele tausend Gewerbler mit einer solchen Beteiligung Verantwortung für ihre kleinen Betriebe. Auf sie sei die Reform ausgerichtet.


Verfassung nicht verletzt
Auch den Vorwurf, die Teilbesteuerung der Dividenden verletze das Gleichheitsgebot der Verfassung, wies Merz mit dem Hinweis auf zwei Gutachten zurück. Verfassungswidrig sei im Gegenteil der heutige Zustand. Anders als bei den Dividenden gebe es bei den zu 100% besteuerten Löhnen keine Doppelbelastung. Als wichtigen Schauplatz der Reform bezeichnete Merz den Abbau «substanzzehrender Steuern», die unabhängig vom Gewinn auf das Vermögen zugreifen. Dazu gehöre neben neuen Erleichterungen bei der Emissionsabgabe vorab die Möglichkeit der Kantone, den Unternehmen die kantonale Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen.


Massnahmenbündel
Ein ganzes Bündel von Massnahmen schliesslich beseitige ‹Ärgernisse› für die rund 300’000 KMU und 60’000 Bauernbetriebe, sagte Merz. Insbesondere Personengesellschaften würden heute in wichtigen Phasen bei ihren unternehmerischen Entscheiden vom Fiskus behindert, beispielsweise bei der Regelung der Nachfolge.


Ausfälle verkraftbar
Mit rund 80 Mio CHF seien die Steuerausfälle für den Bund verkraftbar, hielt der Finanzminister fest. Für die AHV seien Mindereinnahmen bis 130 Mio möglich, wenn statt beitragspflichtiger Löhne Dividenden ausbezahlt würden. Sie würden aber durch das Wachstum schon mittelfristig «überkompensiert». Für die Kantone werden die Ausfälle nach Auskunft von Merz auf 330 bis 350 Mio geschätzt. Dies sei ’nicht gravierend›, sagte Wanner. 17 Kantone kennten die Teilbesteuerung der Dividenden bereits und hätten damit gute Erfahrungen gemacht. Zudem könnten die Kantone den Teilsteuersatz frei wählen.


Nächste Reform in Sicht
Merz erwartet von der Unternehmensteuerreform einen Beitrag von 0,6% an das Bruttoinlandprodukt. Dies seien immerhin mehrere hundert Mio CHF. Die bescheidene Vorlage lasse zudem Spielraum für eine nächste Reform. Im Zentrum werde dabei die Unternehmensgewinnsteuer stehen, wo die Schweiz international unter Druck geraten sei. Einen ersten Schritt hat der Nationalrat mit der Annahme einer SVP-Motion getan, die eine Senkung des Satzes von 8,5 auf 5% verlangt und zu Ausfällen von über 3 Mrd führen würde. In dieser Form unterstütze er den Vorstoss nicht, sagte Merz. (awp/mc/ps)

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