Unternehmenswert: Unterschiedliche Werte je nach Bewertungszweck

Von Dr. Werner Albeseder

Objektivierter Unternehmenswert

Der objektivierte Unternehmenswert zeigt den Zukunftserfolgswert, der sich aus Planungsrechnungen ergibt, die für ein nach einem gegebenen Unternehmenskonzept weitergeführtes Unternehmen aufgestellt werden. Es wird hierbei vom Status quo sowie den absehbaren Entwicklungen ausgegangen. Änderungen der Geschäftstätigkeit, der Rechtsform, der Eingliederung in einen Unternehmensverbund etc. sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sicher zu erwarten sind. Wenn der Gutachter den Auftrag erhält, einen objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln, nimmt er die Stellung als neutraler Gutachter, d.h. als unparteiischer Sachverständiger, ein. Der zu ermittelnde Wert hat frei von den Wertvorstellungen der betroffenen Parteien, also etwa Verkäufer und Kaufinteressent, zu sein. Subjektive Elemente, wie etwa persönliche Präferenzen oder durch einen bestimmten Investor erzielbare Synergien, haben nicht einzufliessen. Übrigens kommt es nicht von ungefähr, dass von einem «objektivierten» und nicht von einem «objektiven» Unternehmenswert gesprochen wird. Die Erkenntnis, dass menschliche Entscheidungen, und um solche handelt es sich auch bei Bewertungsmaßnahmen, nie zu einem wirklich objektiven Wert, sondern eben nur zu einem objektivierten Wert führen können, gilt eben auch für den Bereich der Betriebswirtschaftslehre.  


Subjektiver Unternehmenswert
Wenn persönliche Präferenzen, Synergiepotentiale oder Restrukturierungsmöglichkeiten eines bestimmten potentiellen Investors etc. in eine Bewertung einfließen, wird ein subjektiver Unternehmenswert ermittelt. Der Gutachter ist in diesem Fall nicht neutraler Sachverständiger, sondern Berater einer Partei. Ein subjektiver Unternehmenswert ist stets ein Entscheidungswert. Für einen Verkäufer soll damit die Preisuntergrenze und für eine potentiellen Käufer die Preisobergrenze aufgezeigt werden. Es liegt in der Natur der Sache, da die subjektiven Werte eines Verkäufers und eines potentiellen Käufers für ein und dasselbe Unternehmen sehr unterschiedlich sein können. Der objektivierte Wert für eben dieses Unternehmen ist wieder ein anderer. Der Preis, der bezahlt wird, hat möglicherweise weder mit dem objektivierten noch mit einem der subjektiven Werte etwas gemein; doch dazu in einer späteren Folge dieser Serie.


Schiedswert
Hat der Gutachter die Aufgabe, einen fairen und angemessenen Interessensausgleich zwischen den betroffenen Parteien herbeizuführen, so sind die Wertvorstellungen der Parteien in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist ein nach sachlichen Gesichtspunkten vorzuschlagender oder festzustellender Einigungswert.




Dr. Werner Albeseder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, geschäftsführender Gesellschafter der Prime Communication & Corporate Finance – Consulting GmbH, Wien




Weiterführende Informationen:

Definition bei Wikipedia:
«Die Unternehmensbewertung stellt eine Dienstleistung dar und hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Anteilen daran zum Gegenstand. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Finance.» Weiter…

KMU Ratgeber Service zum Thema Unternehmensbewertung…

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