Verrechnungsplänen des Bundes bei SAirGroup ein Ende gesetzt

Die verschiedenen Gesellschaften des SAir-Konzerns hatten bezüglich Mehrwertsteuern ab 1999 die Steuergruppe «Swissair» gebildet. Ab April 2001 begann die Eidg. Steuerverwaltung, das Vorsteuerguthaben der Gruppe zu Sicherungszwecken zurückzubehalten.


Staatsdarlehen über 1,45 Mrd CHF
Nach dem Grounding im Oktober 2001 gewährte der Bund der Swissair Darlehen über 1,45 Mrd CHF zur Weiterführung eines reduziertes Streckennetzes. 2004 bestätigte die ESTV ihre Absicht, die rund 60 Mio CHF an Vorsteuerguthaben der aufgelösten Swissair-Steuergruppe mit diesem Bundesdarlehen zu verrechnen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied dann Anfang 2009, dass die Verrechnung des Gesamtbetrages nicht zulässig sei. Das Gericht wies die ESTV an, die den einzelnen Firmen des früheren SAir-Konzern zustehenden Anteile zu bestimmen. Nur der auf die Swissair selber entfallende Anteil könne dann allenfalls verrechnet werden.


Beschwerde abgewiesen
Das Bundesgericht hat nun zwar die Beschwerde von SAirGroup-Liquidator Karl Wüthrich abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass das gesamte Vorsteuerguthaben zwecks Verteilung an die SAirGroup in Nachlassliquidation ausbezahlt wird. Allerdings haben die Richter in Lausanne den Entscheid ihrer Kollegen in Bern insofern korrigiert, als nicht die ESTV darüber zu befinden hat, welche Anteile des Vorsteuerguthabens auf die einzelnen früheren Konzernmitglieder entfallen.


Wüthrich sieht Ziel erreicht
Vielmehr sei der gesamte Betrag an die ehemaligen Gruppenmitglieder zur gesamten Hand oder an einen gemeinsam bestellten Vertreter auszuzahlen. Sie werden sich anschliessend intern über ihre jeweiligen Anteile zu verständigen haben. Mit der höchstrichterlichen Vorgabe zur gemeinsamen Auszahlung ist eine Verrechung des Swissair-Anteils definitiv vom Tisch. Wie Karl Wüthrich gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte, hat er damit trotz formeller Abweisung seiner Beschwerde das angestrebte Ziel erreicht. (awp/mc/ps/15)

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