Weko büsst SIX Multipay mit 7 Millionen Franken

SIX Multipay habe ihre Schwestergesellschaft SIX Card Solutions AG bevorzugt und anderen Terminalanbietern den Zugang zur Dynamic Currency Conversion-Funktion (DCC) verweigert, so die Begründung. Die von SIX Multipay im Jahr 2005 lancierte DCC-Funktion sei nur auf den Terminals der Konzernschwester verfügbar gewesen, nicht jedoch auf den Geräten anderer Anbieter.


Anzeige eines Terminalherstellers
Das Verfahren sei durch eine Anzeige eines Terminalherstellers ausgelöst worden, so die Weko weiter. Dieser habe sich beschwert, dass seine Terminals nicht kompatibel mit der von SIX Multipay (frühere Telekurs Multipay) angebotenen DCC-Funktion seien, da ihm die notwendigen Schnittstellen-Informationen verweigert würden. Diese Weigerung sei nun durch die Weko als unzulässig erachtet worden, zumal SIX Multipay AG die marktbeherrschende Anbieterin von Akzeptanzverträgen für die beiden Kreditkarten Visa und MasterCard sowie für die Debitkarte Maestro ist.


Kartellrechtsverstoss seit 2006 beendet
Die Verweigerung von SIX Multipay habe dazu geführt, dass deren Händler die DCC-Funktion ihren Kunden nur dann anbieten und von den damit verbundenen Erträgen profitieren konnten, wenn sie über ein Terminal der Schwestergesellschaft SIX Card Solutions verfügten. Der Kartellrechtsverstoss ist gemäss Mitteilung seit Dezember 2006 beendet. Bereits während des Vorabklärungsverfahrens habe SIX Multiplay die Schnittstellen-Informationen offengelegt, heisst es weiter. Die SIX wehrt sich gegen die Vorwürfe der Weko. Die Gruppe weist den Vorwurf des Marktmissbrauchs zurück und wird nach den heute vorliegenden Informationen vor dem Bundesverwaltungsgericht rekurrieren, wie das Unternehmen der Nachrichtenagentur SDA mitteilte.


SIX sieht Sachlage anders
Der Konzern stellt die damalige Lage anders dar. Vor fünf Jahren habe SIX Card Solutions ihre Währungsumrechnungs-Funktion neu entwickelt. Das Unternehmen habe die Funktion zuerst intern testen und durch Visa zertifizieren wollen, und habe daher dem Konkurrenten die Schnittstelleninformation nicht offengelegt. Ende 2006 – nach Intervention der Wettbewerbsbehörde – stellten die SIX-Unternehmen dem Konkurrenten und weiteren Wettbewerbern die Informationen zur Verfügung. Gemäss der Weko wurde damit der Verstoss gegen das Kartellrecht beendet.


Fremdwährungsumrechnung
Bei der DCC-Funktion handelt es sich um eine Fremdwährungsumrechnung am Zahlkartenterminal des Händlers, so die Mitteilung weiter. DCC erlaubt Inhabern einer ausländischen Kredit- oder Debitkarte direkt am Terminal zu wählen, ob sie den Kaufbetrag in CHF oder in ihrer Heimwährung begleichen wollen. Dabei ist für den Karteninhaber sowohl der Wechselkurs erkennbar als auch der genaue Betrag in seiner Heimwährung, welcher später seinem Konto belastet wird. Für den Händler ist DCC deshalb von Interesse, weil er am Ertrag aus der Umrechnung beteiligt wird. (awp/mc/ps/06)

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