Wettbewerbskommission untersagt Buchpreisbindung

Die Buchhandlungen können damit den Preis für Bücher künftig selber festlegen. Bislang kostete das gleiche Buch in allen Buchhandlungen der Deutschschweiz gleich viel. Der Preis wurde von den Verlegern festgelegt und die Buchhandlungen respektierten die Vorgabe: Rund 90 Prozent der in der Schweiz verkauften deutschsprachigen Bücher unterliegen der Buchpreisbindung.


Nicht zu rechtfertigen
Dies sei aus Gründe der wirtschaftlichen Effizienz nicht zu rechtfertigen, begründete die Weko am Mittwoch den Entscheid in einem Communiqué.


Buchpreisbindung für unzulässig erklärt
Die Weko hatte die Buchpreisbindung bereits im September 1999 für unzulässig erklärt. Dagegen hatten aber der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband und der Börsenverein des deutschen Buchhandels Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht. Diese wurden im August 2002 vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen. Der Falll ging damit zur Neubeurteilung an die Weko zurück. Die Weko hatte zu prüfen, ob die durch die Buchpreisbindung verursachte erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann. (awp/mc/gh)

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