Zuchthaus für Hanfbauer Bernard Rappaz

Der 53-jährige Walliser Hanfbauer Rappaz wurde in der bisher grössten Hanf-Affäre der Schweiz vom Kreisgericht Martigny wegen schweren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei, schweren Verstössen gegen Verkehrsregeln und einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie die Walliser Staatsanwaltschaft heute mitteilte.

645’000 CHF für Schandensersatz und Verfahrenskosten
Er muss für diese Vergehen für fünf Jahre und acht Monate hinter Gitter. Zudem muss Rappaz Schadenersatzzahlungen von 500?000 Franken leisten und die Gerichtskosten im Betrag von fast 145?000 Franken tragen. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung wurde Rappaz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Rappaz zehn Jahre Zuchthaus gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die beiden Mitangeklagten in der bisher grössten Hanf-Affäre der Schweiz wurden zu bedingten Gefängnisstrafen von 18 respektive zwölf Monaten verurteilt. Das Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt begründet, wie die Walliser Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Die drei Verurteilten werden nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung Rekurs einlegen können.

Tonnenweise Hanfprodukte beschlagnahmt
Die Walliser Kantonspolizei hatte am 14. November 2001 über 50 Tonnen Hanf und Hanfprodukte mit zu hohem THC-Gehalt auf Rappaz› Hof in Saxon im Unterwallis entdeckt und beschlagnahmt. Kurz nach der Razzia wurde der Hanfbauer in Untersuchungshaft gesetzt und nach 73 Tagen Hungerstreik im Januar 2002 wieder auf freien Fuss gesetzt, weil keine Verdunkelungsgefahr mehr bestand. Die von ihm verlangte Herausgabe eines Teils der beschlagnahmten Ware wies das Bundesgericht im Frühling 2003 ab. Vor einigen Jahren erhielt Rappaz bereits 16 Monate Gefängnis wegen des Verkaufs von «therapeutischen Kissen». Seit seiner Freilassung im Jahr 2002 wurde Rappaz von der Walliser Justiz verdächtigt, erneut einen schwunghaften Haschisch-Handel aufgezogen zu haben.


Rappaz glaubt, er werde gefängnisstarfe nicht überleben
Im jüngsten Prozess vor dem Kreisgericht Martigny hatte Rappaz einen Freispruch gefordert. Eine erneute Gefängnisstrafe werde er nicht überleben, hatte der 53-Jährige gedroht. Ob er das Urteil anfechten wird, stand zunächst nicht fest.

(Tagesanzeiger/mc/hfu)

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