Änderung zu den Tankstellenshops tritt am 1. Dezember in Kraft

Änderung zu den Tankstellenshops tritt am 1. Dezember in Kraft

Bern – Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsgesetzes im Hinblick die Bedienung in den Tankstellenshops auf den 1. Dezember 2013 festgelegt. Das Schweizer Stimmvolk hatte am 22. September 2013 einer Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt.

Diese ermöglicht es, dass der Shop-Bereich von Tankstellen, die heute rund um die Uhr geöffnet sind, zwischen 1 und 5 Uhr ebenfalls bedient werden kann. Dabei geht es ausschliesslich um Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.

Gemäss der aktuellen Verordnungsbestimmung dürfen die fraglichen Tankstellenshops in der Nacht bis 1 Uhr und den ganzen Sonntag bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen. Neu gilt die Bewilligungsbefreiung – entsprechend der Gesetzesänderung – rund um die Uhr. (WBF/mc/pg)

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