Änderungen im Mietrecht kommen voraussichtlich an die Urne

Änderungen im Mietrecht kommen voraussichtlich an die Urne
(Adobe Stock)

Bern – Zu den vom Parlament in der Herbstsession beschlossenen Anpassungen im Mietrecht kann sich voraussichtlich das Stimmvolk äussern. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat nach eigenen Angaben genügend Unterschriften für ein Doppel-Referendum beisammen. Einreichen will er diese aber erst im Januar.

Die Anpassungen im Mietrecht erfolgen zu Gunsten der Eigentümerschaft. Hausbesitzer sollen bei der Untervermietung von Räumlichkeiten mehr zu sagen haben, und wenn sie Eigenbedarf geltend machen, sollen sie schneller zu den vermieteten Objekten kommen.

Es seien landesweit je 60’000 Unterschriften gesammelt worden, die noch beglaubigt werden müssten, schrieb der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) am Montag. Für das Zustandekommen der Referenden nötig sind je 50’000 Unterschriften. Der Verband will mit Blick auf den Abstimmungskampf weitersammeln und die Unterschriften Mitte Januar einreichen.

«Das ist ein starkes Zeichen», liess sich Verbandspräsident und Ständerat Carlo Sommaruga (SP/GE) zitieren. Viele seien besorgt über die angespannte Lage auf dem Mietwohnungsmarkt und sagten deshalb klar Stopp dazu, dass man Mieterinnen und Mieter künftig einfacher aus der Wohnung werfen könne.

Die vom MV bekämpften Entscheide fällte das Parlament in der vergangenen Herbstsession. Der eine sieht vor, dass einer Untervermietung von Räumlichkeiten Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich zustimmen müssen.

Zudem sollen Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhalten. Begründet wurde dies unter anderem mit um sich greifenden Untervermietungen über die Plattform Airbnb, vor allem in Städten.

Die zweite Neuerung betrifft den Eigenbedarf. Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem «dringenden» Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon schnellere Verfahren bei Streitigkeiten. (awp/mc/ps)

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