Allianz für ein JA zum E-ID-Gesetz

Allianz für ein JA zum E-ID-Gesetz
Nicolas Bürer, Managing Director digitalswitzerland. (Foto: zvg)

Bern – Am 7. März 2021 stimmt die Schweiz über das E-ID-Gesetz ab. Mit dem E-ID-Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für eine Schweizer e-ID (elektronische Identität) geschaffen, mit der wir unsere Identität im Internet zweifelsfrei und sicher belegen können. Davon profitieren Einwohnerinnen und Einwohner, Behörden und Unternehmen. An der heutigen Medienkonferenz haben Vertreterinnen und Vertreter diverser Parteien die Gründe für ein JA präsentiert.

Die staatlich geprüfte e-ID ist eine zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige und moderne Schweiz. Die Notwendigkeit einer eigenen e-ID ist unbestritten. Zeugnis davon ist die breite Unterstützung durch Bundesrat, Parlament, Kantone, Gemeinden und Wirtschaftsverbände sowie den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Bedürfnis nach einer sicheren elektronischen Identität wächst
Immer mehr Menschen, Behörden, Verbände und Unternehmen bewegen sich online. Viele loggen sich täglich auf Internetportalen ein, ohne dass es einen angemessenen rechtlichen Schutz gibt. Für die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher ist es deshalb höchste Zeit, dass eine Lösung gefunden wurde: «Mit dem E-ID-Gesetz wird die Basis für ein staatlich geprüftes und anerkanntes Login geschaffen, auf das die Bevölkerung vertrauen kann und mit dem wir sicher und einfach im Internet agieren können.» Das Gesetz nehme zahlreiche Forderungen und Bedenken der Kritiker einer Schweizer e-ID auf und sei ein gelungener und zukunftsfähiger Kompromiss.

Eine wichtige Grundlage für Kantone und Gemeinden
Der Freiburger Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty sieht grossen Nutzen in der Schweizer e-ID: «Den Gemeinden und Kantonen ist es sehr wichtig, auf die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner einzugehen. Deshalb ist das E-ID-Gesetz eine längst überfällige Grundlage für bürgernahe und benutzerfreundliche E-Government-Angebote.» In einem modernen Kanton solle die Bevölkerung nicht mehr zum Schalter gehen müssen, um vor Ort ein Dokument zu unterzeichnen oder eine Formalität zu erledigen. Die e-ID werde aber nicht nur das Leben der Einwohnerinnen und Einwohner vereinfachen, sondern administrative Prozesse erleichtern und den Verwaltungsaufwand verringern. Selbstverständlich sei die e-ID freiwillig, so Curty. Wer den Besuch auf dem Amt oder den Briefverkehr bevorzuge, könne das natürlich weiterhin so machen.

Eine notwendige und zweckmässige Aufgabenteilung
Wie in vielen anderen Bereichen – beispielsweise in der Telekommunikation – teilen sich bei der e-ID Staat und Private die Aufgaben. «Die e-ID wird unter staatlicher Aufsicht geregelt und mit der Innovationskraft von Schweizer Unternehmen entwickelt. Diese Aufgabenteilung ist aufgrund der sich rasant entwickelnden Informationstechnologie zwingend: Eine alltagstaugliche e-ID muss gerade auch aus Sicherheitsgründen immer dem neusten Stand der Technologie entsprechen. Somit verbessert das E-ID-Gesetz die Sicherheit im Internet und damit den Status Quo für alle Bürgerinnen und Bürger», hält der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt fest. Das vorgeschlagene Modell ermögliche zudem einen gesunden Wettbewerb zwischen den Anbietern und stärke die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Die Schweiz braucht eine eigene Lösung
Das E-ID-Gesetz ist kein Schnellschuss, sondern Resultat langjähriger Analysen und breit geführter Fachdebatten. Das Gesetz schafft klare Regeln für mehr Datenschutz und Rechtssicherheit und garantiert zudem, dass die Daten in der Schweiz bleiben. «Mit der staatlich geprüften e-ID erhalten wir mehr Kontrolle und Transparenz über unsere Daten. Gleichzeitig bietet die e-ID Schutz vor Identitätsbetrug», hält der Jurist und GLP-Nationalrat Beat Flach fest und ist überzeugt: «Mit der Schweizer e-ID können wir dem aktuellen Wildwuchs an ausländischen Lösungen entgegenwirken und uns künftig einfacher und sicherer im Netz bewegen.»

Verfolgen Sie die Pressekonferenz im Nachgang auf dem YouTube-Kanal «eID info» (Allianz JA zum E-ID-Gesetz/mc/hfu)


Zentrale Grundsätze im E-ID-Gesetz

Strenger Datenschutz
Die Datenschutzregeln sind strenger als heute: Personendaten dürfen ausschliesslich zur Identifikation im Auftrag der e-ID-Inhaber*in genutzt werden. Die Verknüpfung, Weitergabe und Kommerzialisierung der Daten sind verboten. Es werden keine Daten gestohlen, verkauft oder verschenkt!

Schweizer Lösung unter staatlicher Kontrolle
Anbieter sind ausschliesslich Schweizer Organisationen (Unternehmen, Kantone oder Gemeinden), die vom Staat streng geprüft und regelmässig kontrolliert werden. Die Daten müssen in der Schweiz und nach Schweizer Recht gespeichert werden.

Freiwilligkeit und Auswahl
Die e-ID ist freiwillig. Niemand muss eine haben oder befürchten, von öffentlichen Diensten ausgeschlossen zu werden. Das Gesetz ermöglicht die Wahl zwischen verschiedenen Lösungen. Es ist technologieneutral formuliert und ermöglicht Innovation und Flexibilität. Das ist zukunftsweisend.

Zweckmässige Aufgabenteilung
Der Bund ist für die amtliche Bestätigung einer Identität zuständig – nur er kann die Identität einer Person garantieren. Er gibt keine hoheitlichen Kompetenzen aus der Hand und gewährt Dritten keinen Zugang zu den staatlichen Registern. Das technische e-ID-System wird von privaten Schweizer Organisationen, Kantonen oder Gemeinden entwickelt und betrieben.

Nicht mit dem Pass verwechseln
Die elektronische ID ist kein digitaler Pass und auch kein Ersatz für die Identitätskarte. Sie ist kein amtliches Reisedokument und hat nichts mit der hoheitlichen Vergabe einer Staatsbürgerschaft zu tun. Zudem enthält sie im Gegensatz zum Pass keine biometrischen Daten wie den Fingerabdruck. Die Schweizer e-ID steht Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürgern und auch Personen mit einem Ausländerausweis offen.


Digitalswitzerland setzt sich zusammen mit weiteren Verbänden wie dem Gemeinde- und dem Städteverband, dem Verband des öffentlichen Verkehrs, economiesuisse, dem Handelsverband oder auch eGov Schweiz für ein Ja zum E-ID-Gesetz ein (siehe Allianzverbände). Zudem haben sich auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) sowie die Konferenz der Kantonsregierungen bereits für das E-ID-Gesetz ausgesprochen. 

Im breiten Unterstützungskomitee engagieren sich Vertreterinnen und Vertreter von SP über die Mitte, glp, FDP bis zur SVP, Exponenten aus den Kantonen sowie Fachleute und Experten und Expertinnen. Bereits über 300 namhafte Personen setzen mit ihrem Beitritt ein Zeichen für eine moderne und zukunftsgerichtete Schweiz (siehe laufend wachsendes Unterstützungskomitee).

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