Nationalrat will Verbandsbeschwerde einschränken

Nationalrat will Verbandsbeschwerde einschränken
Kleinwasserkraftwerk.

Bern – Nach dem Willen des Nationalrates sollen Umweltverbände künftig gegen Wind- oder Wasserkraft-Projekte keine Beschwerde mehr erheben dürfen. Im Rahmen der Energiedebatte hat sich der Rat dafür ausgesprochen, das Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten aufzuheben.

Mit 98 zu 87 Stimmen bei 6 Enthaltungen nahm der Nationalrat eine Motion von Hans Rutschmann (SVP/ZH) an. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Er möchte das Verbandsbeschwerderecht nicht einschränken. Von den im Jahr 2009 abgeschlossenen Beschwerdefällen hätten nur gerade drei Projekte erneuerbare Energien betroffen, hält der Bundesrat in seiner schriftlichen Antwort auf die Motion fest. 2010 seien es sechs Projekte gewesen. Keine der Beschwerden sei abgewiesen worden. Das Verbandsbeschwerderecht führe oft dazu, dass ein Vorhaben verbessert werde.

KEV: Obergrenze bleibt erhalten
Ganz knapp abgelehnt hat der Rat die Aufhebung der Obergrenze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Mit 96 zu 95 Stimmen bei zwei Enthaltungen sprach er sich gegen eine Motion Christian van Singer (Grüne/VD) aus. Mit der Motion sollte der Bundesrat beauftragt werden das System der kostendeckenden Einspeisevergütung so anzupassen, dass es für die Summe der Zuschläge, die pro abgegebene Kilowattsunde erneuerbaren Strom entrichtet werden, keine Obergrenze mehr gäbe.

Beschleunigte Bewilligungsverfahren
Angenommen hat der Rat unter anderem eine Motion von Sep Cathomas (CVP/GR), die eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verlangt. Gutgeheissen hat der Nationalrat auch Motionen zur Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien. Ausserdem möchte der Nationalrat den Bundesrat beauftragen, mit den Kantonen Vertragsverhandlungen aufzunehmen um zu erreichen, dass die Ausrichtung von Subventionen beim energetischen Gebäudesanierungsprogramm des Bundes mit der Führung einer verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung verbunden ist. Über sämtliche Vorstösse muss noch der Ständerat entscheiden. (awp/mc/ps)

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