Aufgabe des Bankgeschäfts von Frey kann Monate oder Jahre dauern

Aufgabe des Bankgeschäfts von Frey kann Monate oder Jahre dauern

Mit der Bank Frey fällt in der Schweiz ein weiteres Institut dem Steuerstreit mit den USA zum Opfer.

Zürich – Mit der Abgabe der Lizenz hört das Bankhaus Frey auf, eine eigentliche Bank zu sein. Die Vermögensverwaltung, die offensichtlich unter dem Druck der amerikanischen Steuerbehörden die Segel streicht, muss dafür erst ihre US-Kunden loswerden. Dass Banken ihre Lizenz bei der Finanzaufsichtsbehörde Finma zurückgeben,  kommt gemäss Sprecher Tobias Lux gelegentlich vor. Hat eine Bank diesen Schritt vorgenommen, endet die Beaufsichtigung durch die Finma. Allerdings muss die Bank eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, bis sie aufhören kann, eine Bank zu sein.

Sie muss verschiedene Anspruchsgruppen zufriedenstellen und vor allem, sie muss das ihr anvertraute Geld loswerden, was Monate oder gar mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen kann. Die Kunden der Bank Frey werden sich nicht dagegen wehren können: Es gibt keine Pflicht für die Bank, für jemanden ein Konto zu führen.

Frey kann weiter existieren
Die 2002 gegründete Bank, die mit etwa 30 Mitarbeitern 2 Mrd CHF Vermögen verwaltet, hatte am Donnerstagabend die Beendigung ihrer Banktätigkeit angekündigt. Die Firma sei finanziell aber gesund und werde nicht liquidiert, hiess es. Die freiwillige Lizenzabgabe bewirke nicht zwingend auch gleich die Liquidation der Aktiengesellschaft, erklärte Bankenexperte Patrick Schwaller von der Beratungsfirma Ernst & Young am Freitag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. Die Gesellschaft könne durchaus mit einem geänderten Zweck weiterbestehen.

«Derzeit erwägen denn auch einige kleinere Banken, die umfassende Banklizenz abzugeben und dann die Beratungstätigkeit für die Kunden als Vermögensverwalter oder regulierter Asset Manager weiterzuführen», sagt Schwaller. In so einem Falle müssen die Kunden eine weitere Bank als Depotbank haben.

Im Visier der US-Behörden
Die Bank Frey ist eine von 14 Banken, die wegen des Verdachts der Übernahme von Steuersünderkunden der UBS nach 2009 im Visier des Justizdepartements (Department of Justice, DoJ) in Washington stehen. Diese Banken können nicht an einem Ende August vorgestellten Programm des DoJ zur Bereinigung der Vergangenheit teilnehmen. Sie müssen separat verhandeln. Wie der Fall der Bank Wegelin im Januar 2012 gezeigt hat, würde ein US-Klage gegen eine Bank diese in den Grundfesten erschüttern. Eine solche Bank läuft Gefahr, dass sie andere Banken als Geschäftspartner verliert und handlungsunfähig wird.

Kunden müssen clean sein
Die US-Kunden kann die Bank allerdings nicht so einfach loswerden. Viele Steuersünder dürften auf so genannten Abschleicher-Listen figurieren und den amerikanischen Behörden bekannt sein. Eine Bank Frey etwa kann diese Kunden aber erst ziehen lassen, wenn diese ihre Angelegenheiten mit dem US-Fiskus geregelt haben. Erst dann finden diese Kunden eine neue Bank, bei er sie ihr Geld sicher aufbewahren können. Die Bank Wegelin, die Anfang 2012 unter dem Eindruck drohender Klagen aus den USA zerbrochen war, hat ihr ausseramerikanisches Geschäft an die Raiffeisengruppe verkauft und ihre US-Kunden schrittweise an andere Banken abgegeben.

Die US-Kunden könnten über die Zukunft der Bank Frey entscheiden. Ob die Bank Frey in die Rolle eines Vermögensverwalters ohne Banklizenz schlüpfen könnte, hängt auch davon ab, wie viele US-Personen mit Steuerdelikten sie unter all ihren Klienten hat. Frey kann auch versuchen, Kundenportfolios an andere Banken zu verkaufen. Bei den amerikanischen Kunden, die noch in Verfahren hängen, geht dies allerdings nicht: Keine andere Bank würde sie übernehmen.

Schwieriges Umfeld
Der US-Druck hat der Bank Frey schwer zugesetzt. Für den Genfer Wirtschaftsanwalt Carlo Lombardini befindet sich Frey aber ohnehin in einer schwierigen Lage. Eine so kleine Bank habe keine Chance, selbständig zu überleben, ob mit oder ohne amerikanischen Kunden.  Die Kleininstitute müssen die seit der Finanz- und Steuerkrise schärfer gewordenen Regulierungsanforderungen personell und finanziell bewältigen. Eine Bank braucht für jeden Markt eigene Experten in Aufsichts- und Steuerfragen, was einen enormen Aufwand darstellt. Aus diesem Grund hat selbst die Grossbank Credit Suisse vor kurzem ihren Rückzug aus einigen Ländern angekündigt. Zudem verlangt die Vermögensverwaltung ausgeklügelte und aufwendige Informatiksysteme. Dazu sind auch kleine Banken der Gefahr von Datenklau ausgesetzt, somit müssen sie in Sicherheitssysteme investieren. Die kritische Grösse zu definieren, ist nicht einfach. Für eine allgemeine, internationale Vermögensverwaltung braucht es laut Branchenkreisen mindestens drei bis vier Mrd CHF an anvertrauten Geldern. Überleben kann ein Kleinst-Vermögensverwalter aber dann, wenn er sich auch bestimmte Märkte, Kunden und Produkte beschränkt. (awp/mc/cs)

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