BFS: Effektiv- und Mindestlöhne werden um 0,4 bzw. 0,7% angehoben

BFS: Effektiv- und Mindestlöhne werden um 0,4 bzw. 0,7% angehoben
(© Thomas Oswald - Fotolia.com)

Neuenburg – Die unterzeichnenden Sozialpartner der Gesamtarbeitsverträge (GAV) haben für das Jahr 2016 eine nominale Effektivlohnerhöhung von schätzungsweise 0,4 Prozent beschlossen. Davon werden 0,2 Prozent generell und 0,2 Prozent individuell zugesichert. Die Mindestlöhne werden gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) um 0,7 Prozent angehoben.

Die Sozialpartner der GAV mit mindestens 100 unterstellten Personen haben für das Jahr 2016 eine Effektivlohnerhöhung um durchschnittlich 0,4 Prozent beschlossen (2015: +0,8%; 2014: +0,8%; 2013: +0,7%). Unter Einbezug der diesjährigen Teuerungsprognosen (2016: -0,4%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 0,8 Prozent zunehmen. Rund 524’000 Personen sind von Effektivlohnerhöhungen betroffen. 105’600 Personen sind GAV unterstellt, bei denen die Lohnverhandlungen zu keinem Abschluss führten.

Effektivlöhne um -1,7 bis +1,4 Prozent angepasst
Im primären Sektor bleiben die Effektivlöhne unverändert. Im sekundären Sektor beträgt das Effektivlohnwachstum 0,3 Prozent, im tertiären Sektor 0,5 Prozent. Die stärksten Erhöhungen finden sich in den Branchen «Verkehr» (+1,4%), «Post-, Kurier- und Expressdienste» (+1,1%) und «Finanz- und Versicherungsdienstleistungen» (+1,1%). Demgegenüber ist in acht Branchen ein Nullwachstum zu verzeichnen. Die Branchen «Maschinen-, Fahrzeugbau» (-0,5%) und «Herstellung von Metallerzeugnissen» (-1,7%) registrieren ein negatives Wachstum.

Lohnerhöhungen zumeist individuell erteilt
2016 gliedert sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0,4 Prozent in 0,19 Prozent generelle und 0,24 Prozent individuelle Erhöhungen. Somit werden 43 Prozent der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Dieser Anteil hat im Vergleich zu den drei Vorjahren zugenommen (2015: 35%; 2014: 38%; 2013: 39%), bezieht sich jedoch auf eine geringe Lohnanpassung. Die generellen Anpassungen sind im tertiären Sektor in der Minderheit (2016: 31%; 2015: 31%; 2014: 26%; 2013: 33%).

Mindestlöhne um 0,7 Prozent erhöht
Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne werden 2016 wie schon in den beiden Vorjahren um 0,7 Prozent angehoben. Rund 1’262’600 Personen sind von den Abschlüssen zu den Mindestlöhnen betroffen.

Das Mindestlohnwachstum stagniert im primären Sektor (0%), beträgt 0,2 Prozent im sekundären Sektor und 0,7 Prozent im tertiären Sektor. Die stärksten Erhöhungen finden sich in den Branchen «Sonstige Herstellung von Waren, Reparatur und Installation» (+5,5%), «Grosshandel» (+2,4%), «Erbringung von sonstigen Dienstleistungen» (+2,4%), «Nicht zuzuordnen» (kaufmännische Angestellte und Verkaufspersonal) (+2%), «Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften» (+1,8%), sowie «Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen» (+1,5%). Demgegenüber verzeichnen neun Branchen ein Nullwachstum und das Gesundheitswesen registriert ein negatives Wachstum (-0,1%). (BFS/mc/ps)

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