Bundesgericht entscheidet im Nespresso-Streit

Bundesgericht entscheidet im Nespresso-Streit

Nestlé-CEO Paul Bulcke.

Lausanne – Das Bundesgericht wird am kommenden 28. Juni einen Entscheid im Kaffee-Kapsel-Streit zwischen Nespresso und Denner fällen. Es geht um das von Nespresso und Nestlé beim St. Galler Handelsgericht erfolglos geforderte vorsorgliche Verkaufsverbot gegen Denner.

Nespresso und Nestlé hatten das St. Galler Handelsgericht im vergangenen Januar darum ersucht, Denner den Verkauf seiner Nespresso-kompatiblen Kapseln vorsorglich zu verbieten. Das Handelsgericht lehnte dies im März ab, nachdem es Denner zunächst superprovisisch noch mit einem Verkaufsverbot belegt hatte.

Begehren auf Markenrecht und UWG gestützt
Das Handelsgericht erlaubte Denner zudem, in der Werbung und auf den Verpackungen seiner Kapseln in kleiner Schrift den Vermerk anzubringen: «Kompatibel zu Nespresso-Maschinen». Gegen den negativen Massnahmenentscheid des St. Galler Handelsgerichts gelangten Nespresso und Nestlé mit Beschwerde ans Bundesgericht. Dessen I. Zivilrechtliche Abteilung wird am kommenden 28. Juni in öffentlicher Beratung über den Fall entscheiden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Nespresso und Nestlé stützen ihr Massnahmenbegehren gegen Denner auf das Markenrecht und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Denner noch nicht mit Hauptklage konfrontiert
Sollte das Bundesgericht die aktuelle Nespresso-Beschwerde abweisen, wird Denner seine Kapseln bis zu einem Entscheid in der Hauptsache weiterverkaufen dürfen. Denner wurde bislang noch nicht mit der Hauptklage von Nespresso konfrontiert, wie Denner-Sprecherin Nicole Schöwel am Montag auf Anfrage erklärte. Anfang Jahr hatte Nespresso zudem versucht, beim Zürcher Handelsgericht gegen Denner wegen Patentverletzung ein vorsorgliches Verkaufsverbot zu erwirken. Das Begehren wurde ebenfalls abgelehnt. Denner lässt seine günstigeren Kapseln von der Firma Alice Allison im bündnerischen Grono herstellen. (awp/mc/ps)

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