Bundesrätliche Vorschläge zu Krankenkassenprämien fallen durch

Bundesrätliche Vorschläge zu Krankenkassenprämien fallen durch
(Foto: 18percentgrey - Fotolia.com)

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Bern – Höhere Krankenkassenprämien für Versicherte mit hohen Franchisen: Dieser Vorschlag des Bundesrats stösst auf breiten Widerstand. Die Jungen müssten noch mehr zahlen, und auch Familien und der Mittelstand würden stärker belastet, lautet der Tenor in der Anhörung.

Um das Gesundheitssystem zu vereinfachen, will der Bundesrat einerseits die Franchisen von 1’000 und 2’000 Franken streichen. Gleichzeitig möchte er die Höhe des maximalen Prämienrabatts senken, den die Krankenkassen für Wahlfranchisen erteilen. Bei einer Franchise von 2’500 Franken beispielsweise soll der maximale Rabatt von heute 1’540 Franken auf 1’100 Franken sinken.

Jene Versicherten, die hohe Franchisen gewählt haben, müssten damit künftig tiefer in die Tasche greifen. Betreffen würde dies vor allem junge, gesunde Menschen und Familien, geben die Krankenkassenverbände zu bedenken.

Anreiz für kostenbewusstes Verhalten
Auch für den Mittelstand könnte es knapp werden, wie Barbara Züst, Co-Geschäftsführerin der Stiftung für Patientenschutz (SPO), auf Anfrage sagte. Sehr einkommensstarke Personen könnten weiterhin eine hohe Franchise wählen, für den Mittelstand werde das hingegen schwieriger.

Züst betonte die Bedeutung der Selbstverantwortung: Wer eine hohe Franchise wähle, verhalte sich entsprechend, gehe etwa weniger rasch zum Arzt oder betreibe vorsichtiger Sport. «Diese Personen sollte man belohnen.»

Durch die Reduktion der Rabatte werde der Anreiz für kostenbewusstes Verhalten geschwächt, warnen auch die Krankenkassenverbände santésuisse und Curafutura sowie der Ärzteverband FMH. Das führe längerfristig zu mehr Kosten – und damit zu höheren Prämien für alle.

Belohnung für das Gesundsein
Die Prämienrabatte für die Wahlfranchisen waren bereits mehrmals gesenkt worden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kam bei einer Überprüfung kürzlich jedoch zum Schluss, sie seien immer noch zu hoch.

«Das führt letztlich dazu, dass die Gesunden nicht einen Rabatt für die Eigenverantwortung, sondern fürs Gesundsein erhalten», sagte BAG-Vizedirektor Oliver Peters jüngst in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt». Er verwies darauf, dass im Gegenzug fünf Millionen Versicherte entlastet werden sollen.

Unterstützung erhält das BAG vom Dachverband Schweizerischer Patientenstellen (DVSP). Zwar würden durch die Rabattreduktion gesunde Menschen stärker belastet, gibt Vizepräsident und Nationalrat (SP/FR) Jean-François Steiert zu. Es könne jedoch nicht die Lösung sein, die zu hohen Prämien für kranke Personen beizubehalten.

Der Verband unterstützt daher den Vorschlag des Bundesrats und verweist im Gegenzug auf eine Gesetzesvorlage, welche die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) kürzlich in die Vernehmlassung schickte. Diese will Familien und junge Erwachsene bei den Krankenkassenprämien finanziell stärker entlasten.

Einschränkung der Wahlfreiheit
Der DVSP begrüsst auch die Reduktion der Zahl der Wahlfranchisen bei Kindern und Erwachsenen. Laut BAG wählen insgesamt weniger als zehn Prozent der Versicherten die Franchisen von 1’000 und 2’000 Franken, die nun gestrichen werden sollen.

Die Krankenkassenverbände, FMH, economiesuisse und die Stiftung SPO Patientenschutz sehen darin dennoch eine unnötige Einschränkung der Wahlfreiheit. Auch sie unterstützen jedoch eine gewisse Limitierung: Die Franchise soll nicht mehr jedes Jahr, sondern beispielsweise nur noch alle drei Jahre geändert werden können.

Damit soll verhindert werden, dass jemand die Franchise kurzfristig ändert, weil er beispielsweise weiss, dass er eine Kniespiegelung machen muss. BAG-Vizedirektor Peters bezeichnete diesen Vorschlag als durchaus prüfenswert.

Verschiedentlich wird zudem eine Erhöhung der Mindest- und der Höchstfranchise gefordert. Economiesuisse beispielsweise fordert eine Mindestfranchise von 500 Franken und eine Höchstfranchise von 5’000 Franken.

Ob der Bundesrat angesichts der Kritik an den Vorschlägen festhält, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Anhörung dauert noch bis zum 12. November, anschliessend werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Verordnungsänderung möchte der Bundesrat auf 1. Januar 2017 in Kraft setzen. (awp/mc/ps)

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