Bundesrat erleichtert Konzernfinanzierung in der Schweiz

Bundesrat erleichtert Konzernfinanzierung in der Schweiz
Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD. (Foto: admin.ch)

Bern – Schweizer Konzerne erhalten bessere Rahmenbedingungen für die konzerninterne Finanzierung. Der Bundesrat hat am Freitag einer Verordnungsänderung zugestimmt, die am 1. April in Kraft tritt.

Nach geltendem Recht fallen bei der Finanzierung innerhalb eines Konzerns grundsätzlich Verrechnungssteuern an. Um diesen auszuweichen, nehmen in der Schweiz ansässige Konzerne Finanzierungsaktivitäten häufig im Ausland vor.

Damit entgehe der Schweizer Volkswirtschaft ein Teil der Wertschöpfung, schreibt das Finanzdepartement (EFD). Um die Wertschöpfung in die Schweiz zu holen und die Finanzierungstätigkeiten von Konzernen in der Schweiz zu stärken, habe der Bundesrat die Verordnung über die Verrechnungssteuer angepasst.

Die Änderung betrifft Konzerne, bei denen eine inländische Konzerngesellschaft eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Konzerngesellschaft garantiert.

Grenze festgelegt
Konzerninterne Zinszahlungen der inländischen Gesellschaft sollen nicht mehr in jedem Fall der Verrechnungssteuer unterliegen. Eine Weiterleitung von Mitteln der ausländischen Konzerngesellschaft an eine in der Schweiz ansässigen Gesellschaft soll maximal im Umfang des Eigenkapitals der ausländischen Gesellschaft möglich sein.

Übersteigen die Mittel diese Grenze, unterliegen die Zinszahlungen weiterhin der Verrechnungssteuer. Mit dieser Regelung wird nach Ansicht des Bundesrates der gesetzliche Rahmen weiterhin respektiert und der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer nicht ausgehöhlt.

Zusätzliche Steuereinnahmen
Der Bundesrat erwartet zusätzliche Steuereinnahmen bei der Gewinnsteuer sowie der Einkommens- und Mehrwertsteuer. Allfällige kurzfristige Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer dürften demgegenüber vernachlässigbar sein, heisst es in der Mitteilung.

Um die Probleme bei der Verrechnungssteuer zu lösen, hatte der Bundesrat eigentlich eine umfassende Reform geplant. Weil die Vorschläge in der Vernehmlassung durchfielen, beschloss er aber, das Projekt zu sistieren. Das weitere Vorgehen will er nach der Abstimmung zur Bankgeheimnis-Initiative festlegen.

Die Verordnungsänderung stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. Die FDP sowie economiesuisse und weitere Wirtschaftsverbände forderten verschiedene Ergänzungen. Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung jedoch keine Änderungen vorgenommen. Die SP wiederum bemängelte das schrittweise Vorgehen und die fehlenden Angaben zu den finanziellen Auswirkungen. (awp/mc/ps)

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