Energieverbrauch pro Person soll um 35 % sinken

Energieverbrauch pro Person soll um 35 % sinken

(Foto: sasel77 – Fotolia.com)

Bern – Der Bundesrat hat am Freitag das erste Massnahmenpaket zur Energiewende präsentiert. Über eine ökologische Steuerreform hat er noch nicht entschieden. Das Finanzdepartement soll bis nächsten Sommer Varianten dazu vorlegen. Die Eckwerte der Energiestrategie 2050 hatte der Bundesrat bereits im Frühjahr vorgestellt. Nun folgen die Details. Mit den Massnahmen will der Bundesrat den Energie- und Stromverbrauch pro Person senken, den Anteil fossiler Energie reduzieren und den AKW-Strom teilweise mit erneuerbaren Energien ersetzen.

Das Ziel ist es, den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr bis 2035 um 35% gegenüber dem Jahr 2000 zu senken. Bei der Wasserkraft ist bis 2035 ein Ausbau der Jahresproduktion auf mindestens 37,4 Terawattstunden (TWh) vorgesehen. Die übrigen erneuerbaren Energien sollen bis 2035 auf 11,9 TWh steigen.

Gebäude sanieren
Die wichtigsten Massnahmen betreffen die Gebäude, wie das Departement von Energieministerin Doris Leuthard schreibt. Im Vordergrund stehen energetische Sanierungen, für die mehr Mittel zur Verfügung stehen. Die Effizienz soll zudem mit strengeren Standards für Neu- und Altbauten erhöht werden. Im Verkehr soll die Effizienz unter anderem durch verschärfte CO2-Emissionsvorschriften für neue Autos erhöht werden. Strenger werden ausserdem die Energieverbrauchsvorschriften für Elektrogeräte und Beleuchtung.

Mehr Mittel für erneuerbare Energien
Bei der Förderung der erneuerbaren Energien setzt der Bundesrat – wie er bereits im Frühjahr angekündigt hatte – vorerst auf die bisherigen Instrumente. Bei der kostendeckenden Einspeisevergütung soll aber der Kostendeckel wegfallen, damit genügend Mittel zur Verfügung stehen. Einzig für die Photovoltaik soll es weiterhin jährliche Kontingenten für den Zubau geben.

Bis der Energiebedarf vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden könne, sei der befristete Ausbau der fossilen Stromproduktion mit Wärme-Kraft-Koppelung «und voraussichtlich Gaskombikraftwerken» nötig, heisst es in der Mitteilung. Zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus schlägt der Bundesrat vor, dass Beschwerden nur noch bis vor Bundesgericht gezogen werden können, wenn es um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geht.

Noch keine Entscheide zu Ökosteuerreform
Noch keinen Entscheid traf der Bundesrat zu einer ökologischen Steuerreform, die Anreize zu mehr Energieeffizienz schaffen würde. Eine Vorlage dazu will die Regierung frühestens Mitte 2014 vorlegen. Umgesetzt würde sie ab 2021. Als erste Diskussionsgrundlage soll das Finanzdepartement (EFD) bis im kommenden Sommer mehrere Varianten und Lösungsvorschläge für eine Reform vorlegen. Dazu arbeitet das EFD mit den Kantonen sowie den übrigen betroffenen Departementen zusammen.

Mit der ökologischen Steuerreform würde beispielsweise eine Abgabe auf Heizöl und Benzin sowie elektrischem Strom erhoben. Damit die Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt, soll die Reform laut Bundesrat haushaltsneutral ausgestaltet sein und auch die Steuerquote möglichst nicht erhöhen. Geplant ist eine Rückverteilung der Einnahmen an Haushalte und Unternehmen.

Energiewende dürfte Haushalte 20 bis 30% mehr kosten
Durch die Energiestrategie 2050 dürften die Haushalte 20 bis 30% mehr für Energie bezahlen, wie der Bundesrat schätzt. Die Preise würden aber auch beim Bau neuer Atomkraftwerke (AKW) deutlich steigen, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Der Preisanstieg wird durch neue Vorschriften und den Zubau bei erneuerbaren Energien verursacht. Bis 2050 müssten rund 30 Mrd CHF in den Bau neuer Anlagen investiert werden, sagte Energieministerin Doris Leuthard vor den Bundeshausmedien in Bern. Neue AKW würden aber ungefähr gleich viel kosten, sagte sie.

Energie sei heute grundsätzlich günstig, stellte Leuthard fest. Leider motiviere dies die Menschen nicht genug zum Sparen. Der Bundesrat wolle deshalb neue Anreize setzen. Es müsse sich lohnen, Effizienzmassnahmen zu verwirklichen. Der Bundesrat visiert strengere Vorschriften und auch marktwirtschaftliche Instrumente an.

Grosse Kiste, offene Fragen
Die erneuerbaren Energien will der Bundesrat über beschleunigte Verfahren fördern; die Rekursmöglichkeiten sollen beschränkt werden. Zudem wird die Einspeisevergütung reformiert: Kleine Anlagen sollen nur noch mit einem einmaligen Beitrag gefördert werden. Die Förderbeiträge werden zudem rascher an die Marktpreise angepasst. Der Bundesrat habe sich am Freitagmorgen zum fünften Mal über die künftige Energiestrategie unterhalten, sagte Leuthard weiter. «Das ist eine grosse Kiste, die der Bundesrat in Angriff nimmt.» Es seien noch viele Fragen offen. Die Vorlage mit Änderungen in zehn Gesetzen wird bis Ende Januar in eine Vernehmlassung geschickt.

Mit dem ersten Massnahmenpaket will der Bundesrat den Stromverbrauch deutlich senken. Dazu sollen im Energiegesetz quantitative Ziele festgelegt werden, sagte Leuthard. Demnach soll der Energieverbrauch bis 2035 um 35 Prozent sinken. Der Verbrauch an Treibstoffen und Heizöl soll um 50% sinken.

Schärfere Vorschriften für Autos
Bei der Mobilität will der Bundesrat über eine Verschärfung der Vorschriften für Neuwagen den Energieverbrauch senken. Statt 130 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer ab Anfang 2013 sollen bis Ende 2020 nur noch 95 Gramm erlaubt sein. Ausserdem wird diese Regelung nicht mehr nur für Personenwagen gelten, sondern auch für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Betroffen sind nur neue Fahrzeuge. «Der Bundesrat strebt eine Erneuerung der Fahrzeugflotte an», sagte Leuthard.

Keine neuen Rahmenbewilligungen
Den Atomausstieg will der Bundesrat konkret damit umsetzen, dass er Rahmenbewilligungsgesuche für neue AKW oder für einen Ausbau der bestehenden nicht mehr bewilligen wird. Das erste Massnahmepaket genügt voraussichtlich nicht, um die Energie aus den AKW zu ersetzen. Ab 2021 soll deshalb die zweite Etappe der Energiewende beginnen. «Ab dann wollen wir die Förderung kontinuierlich abbauen zugunsten eines mehr lenkenden Systems», sagte Leuthard.

Ab 2021 will der Bundesrat eine Energieabgabe in der Verfassung verankern. Diese soll die heutige Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und die CO2-Abgabe ablösen.  (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert