Bundesrat macht 10 Mrd Franken Wirtschafts-Soforthilfe frei

Bundesrat macht 10 Mrd Franken Wirtschafts-Soforthilfe frei
Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher WBF. (Foto: admin.ch)

Bern – «Der Bundesrat ist fest entschlossen, die Wirtschaft in dieser besonderen Lage zu unterstützen.» Das betonte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Freitag bei der Präsentation der neuen Massnahmen gegen das Coronavirus. Dazu gehören 10 Milliarden Franken Soforthilfe für die Wirtschaft.

Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die beschlossenen Massnahmen schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft hätten, sagte Parmelin. Die Exportwirtschaft werde gleichzeitig von den Massnahmen der anderen Länder getroffen. «Der Bundesrat will die Wirtschaft daher schnell und unbürokratisch unterstützen», sagte Parmelin. Ihm stünden derzeit 10 Milliarden Franken aus verschiedenen Kassen zur Verfügung. Oberstes Ziel seien die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende.

8 Milliarden für Kurzarbeit
Für die Kurzarbeitsentschädigung können im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis zu 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selber zu tragen. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende September.

In Prüfung ist zudem eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende mit befristeten, nicht kündbaren Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit. Das Staatssekretariat für Wirtschaft muss bis am 20. März einen Vorschlag machen. Für die Ausweitung wäre eine Gesetzesänderung nötig.

Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung, zum Beispiel für Liquiditätsüberbrückung oder Finanzhilfen im Sinne einer Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken. Die Modalitäten werden derzeit vom Finanzdepartement geprüft.

Günstige Bankkredite
Für KMU in finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können die vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu 1 Million Franken gewähren.

Die so gesicherten Kredite müssen zurückgezahlt werden. Bis Ende 2020 will der Bundesrat aber für neue Bürgschaften die einmaligen Gesuchsprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen. Die Bedingungen für eine Bürgschaft werden erleichtert. Bis zu 4,5 Millionen Franken können für Ausfälle im Zusammenhang mit Aktivitäten des offiziellen Exportförderers S-GE beantragt werden.

Nach Angaben von Parmelin hat der Bundesrat zudem eine Taskforce unter der Federführung des Wirtschaftsdepartements eingesetzt. Diese soll die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklungen verfolgen und neue Massnahmen vorschlagen. (awp/mc/pg)

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