Bundesrat: Multinationale müssen ab 2018 mehr Steuertransparenz schaffen

Bundesrat: Multinationale müssen ab 2018 mehr Steuertransparenz schaffen

Bern – Multinationale Firmen in der Schweiz müssen ab dem Steuerjahr 2018 mehr Steuertransparenz liefern. Sie werden verpflichtet, länderbezogene Berichte zu erstellen. Ab 2020 tauscht die Schweiz diese Berichte mit ihren Partnerstaaten aus.

Der Bundesrat setzte am Mittwoch das Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG) per 1. Dezember 2017 in Kraft. Im Dezember wird dann auch die entsprechende multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden (ALBA-Vereinbarung) in Kraft gesetzt.

Rund 100 Länder
Zugleich verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch eine Liste der rund 100 Länder, mit denen die Schweiz Länderberichte austauschen wird. Es sind die Staaten, die die ALBA-Vereinbarung unterzeichnet haben oder die Mitglieder des OEDC-Projekts Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) sind.

Angewendet werden kann die ALBA-Vereinbarung von der Schweiz jedoch erst, wenn auch das andere Land die Schweiz auf seiner Liste führt. Die Schweiz hat auf ihrer Liste zum Beispiel die USA, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Grossbritannien, aber auch Singapur, die Jungfern-Inseln, Bermuda, Jersey und Guernsey.

Bereits für die Steuerperioden 2016 und 2017 können Konzerne freiwillig länderbezogene Berichte abgeben. Ab 2018 wird die Eidgenössische Steuerverwaltung sie Partnerstaaten übermitteln.

Grundlage dafür ist eine vom Bundesrat ebenfalls am Mittwoch verabschiedete Erklärung. Das Amtshilfeabkommen wird damit – eingeschränkt auf die Austausch freiwillig eingereichter Länderberichte – für die Steuerjahre 2016 und 2017 anwendbar.

Gewinne nicht in Tiefsteuerländer verschieben
Ziel der ALBA-Gesetzgebung ist, bei der Besteuerung von multinationalen Unternehmen mit dem Austausch von länderbezogenen Berichten mehr Transparenz zu schaffen. So soll verhindert werden, dass Gewinne in Tiefsteuerländer verschoben werden.

Die Details legte der Bundesrat auf Verordnungsstufe fest. Von ALBA betroffen sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 900 Millionen Franken und höher. Das entspricht dem Schwellenwert von 750 Millionen Euro Umsatz am Stichtag der Inkraftsetzung.

In der Botschaft ans Parlament war der Bundesrat davon ausgegangen, dass rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne länderbezogene Berichte erstellen müssen.

Künftig müssen die multinationalen Unternehmen jährlich darlegen, wo sie wie viel Umsatz generiert und Steuern abgeliefert haben. Diese länderbezogenen Berichte werden mit den Partnerstaaten automatisch ausgetauscht. Das Ganze ist eine Massnahme des OECD-Aktionsplans BEPS zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung.

Strafbestimmungen abgeschwächt
Allerdings schwächte das Parlament die Strafbestimmungen ab. Unternehmen, die fahrlässig unwahre oder unvollständige Angaben abliefern, droht keine Busse. Der Bundesrat hätte sich Bussen von bis zu 100’000 Franken gewünscht. Bei vorsätzlichem Handeln wird die verantwortliche Person dagegen mit 100’000 Franken gebüsst.

Die Schweiz hat mit dem ALBA-Gesetz nur den Mindeststandard umgesetzt: Die länderbezogenen Berichte werden nicht veröffentlicht. Die EU will die Unternehmen verpflichten, bestimmte Daten zu veröffentlichen. Das könnte jene Schweizer Unternehmen betreffen, die Tochtergesellschaften in der EU haben. (awp/mc/ps)

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