Bundesrat passt Preisfestsetzung für Arzneimittel an

Bundesrat passt Preisfestsetzung für Arzneimittel an
Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI. (Foto: admin.ch)

Gesundheitsminister Alain Berset. (Foto: admin.ch)

Bern – Die Art, wie der Preis von Arzneimitteln festgesetzt wird, soll transparenter und effizienter werden. Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) haben entsprechende Verordnungsänderungen auf den 1. Juni 2015 beschlossen. Ziel ist, das Kostenwachstum bei den Originalpräparaten zu stabilisieren und die guten Rahmenbedingungen für die Forschung in der Schweiz zu erhalten. Potenzial für Kosteneinsparungen sieht der Bundesrat vor allem bei den Generika. Das EDI wird dazu bis Ende Jahr einen Vorschlag ausarbeiten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird künftig die Grundlagen bekannt geben, nach welchen es den Preis eines Originalpräparats festgesetzt hat. Zudem wird es die Namen jener Arzneimittel veröffentlichen, die von einem Beschwerdeverfahren betroffen sind, also beispielsweise gegen welche vom BAG angeordneten Preissenkungen rekurriert wird. Beides ist dem BAG bisher nicht erlaubt und erhöht die Transparenz der Preisfestsetzung von Arzneimitteln, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet werden.

Vergleich mit dem Ausland und mit anderen Arzneimitteln
Ebenfalls klar geregelt wird, wie die Preise von Arzneimitteln im Ausland und jene anderer Arzneimittel mit ähnlicher Wirkung bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden. Der Auslandpreisvergleich (APV) wird in Zukunft doppelt, der therapeutische Quervergleich (TQV) einfach gewichtet. Bisher war das Verhältnis der beiden Kriterien nicht geregelt. Der neu festgesetzte Preis darf dabei den durchschnittlichen Auslandpreis um höchstens fünf Prozent überschreiten. Damit wird sichergestellt, dass die Preise in der Schweiz nicht zu stark von jenen in den Referenzländern abweichen. Um den Vergleich breiter abzustützen, wird der Länderkorb für den Auslandpreisvergleich um drei auf neun Länder erweitert. Zusätzlich zu Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Grossbritannien, Frankreich und Österreich werden Belgien, Finnland und Schweden in den Vergleich einbezogen. Zudem werden Rabatte, welche in den Referenzländern verbindlich sind, bei der Preisfestsetzung in der Schweiz berücksichtigt. Im Rahmen des therapeutischen Quervergleichs kann zudem ein Innovationszuschlag gewährt werden, wenn eine Therapie einen klaren Mehrnutzen aufweist. Damit soll auch verhindert werden, dass die Therapiekosten durch neue, nur leicht modifizierte Originalpräparate weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden.

Überprüfung alle drei Jahre
Die periodische Überprüfung der Arzneimittelpreise wird weitergeführt. Wie bisher wird jedes Jahr ein Drittel der Präparate vom BAG unter die Lupe genommen. Dabei wird neben dem Auslandpreisvergleich in Zukunft der bisherige Preis zu einem Drittel und damit auch der therapeutische Quervergleich berücksichtigt. Dafür wird die bisher gültige Toleranzmarge abgeschafft. Zudem werden Arzneimittel der gleichen Indikation – also Konkurrenzprodukte – gleichzeitig überprüft. Bis anhin war für die Reihenfolge der Überprüfung massgebend, in welchem Jahr das Medikament zur Vergütung zugelassen wurde. Damit können Ungleichbehandlungen vermieden werden.

Wegen dieses Systemwechsels, findet die nächste Überprüfungsrunde erst zu Beginn des Jahres 2016 statt. Da in den Jahren 2012 bis 2014 alle Arzneimittel auf der Spezialitätenliste überprüft wurden und damit über 600 Millionen Franken eingespart werden konnten, dürfte sich die Verschiebung der Überprüfung um neun Monate finanziell nur geringfügig auswirken. Der derzeit tiefe Eurokurs hätte dieses Jahr zudem kaum zu weiteren Einsparungen geführt, da der durchschnittliche Wechselkurs von Februar 2014 bis Januar 2015 ausschlaggebend gewesen wäre. Wechselkursschwankungen werden bei der Überprüfung auch weiterhin mit geeigneten Massnahmen abgefedert.

Ausgleich der Interessen
Mit der Änderung der Verordnungen über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) will der Bundesrat das System der Preisfestsetzung einfacher und klarer gestalten. Ziel ist, das Kostenwachstum bei den Originalpräparaten zu stabilisieren und gleichzeitig den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz attraktiv zu halten. Die Massnahmen erfüllen verschiedene Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats und basieren auf den Rückmeldungen von mehreren Runden Tischen mit den Verbänden der Pharmaindustrie, den Versicherern, den Konsumentenschutzorganisationen und dem Preisüberwacher.

Referenzpreissystem für Generika
Neben den Massnahmen für Originalpräparate, soll für patentabgelaufene Arzneimittel ein Referenzpreissystem eingeführt werden. Der Bundesrat hat das EDI 2014 mit den Arbeiten für diesen Systemwechsel beauftragt. Dieser macht Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) nötig und soll zu Einsparungen führen. Künftig soll für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt werden; nur dieser Preis würde in der Folge von den Krankenversicherern vergütet. Die Vorlage soll bis Ende Jahr dem Bundesrat vorgelegt werden. (admin.ch/mc/ps)

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